Urheberrecht: Gowers-Bericht löst gemischte Reaktionen aus
"Ein ideales System des geistigen Eigentums schafft Anreize zur Innovation, ohne den Zugang für Verbraucher und Folgeinnovatoren unnötig einzuschränken" , schreibt Gowers in seinem Vorwort. In diesem Sinne empfiehlt er, das britische IP-System an drei Stellen zu reformieren: die Durchsetzung bestehender IP-Rechte sollte verstärkt werden; die Kosten für die Anmeldung und Durchsetzung von IP sowie für die Anfechtung von IP sollten für alle Betroffenen verringert werden; die Möglichkeiten, IP zu nutzen, sollten flexibilisiert werden.
Konkret wird in dem 150-Seiten-Bericht(öffnet im neuen Fenster) gefordert, IP-Verletzungen sowie Rechtsverstöße in der physischen Welt zu behandeln. So sollte die illegale Herstellung von Online-Kopien auch in solchen Fällen, wo dies ohne Gewinnerzielungsabsicht, aber in größerem Umfang geschieht, mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Zugleich wird empfohlen, Privatnutzern die Anfertigung von Kopien zu erlauben, was nach britischem Recht bisher unzulässig ist. Auf dem Gebiet des Patentschutzes wird empfohlen, dass die britische Regierung die Einrichtung eines EU-weit zuständigen Berufungsgerichts durch Voranbringen des Europäischen Abkommen zur Regelung von Patentstreitigkeiten (EPLA) unterstützt.
Lynne Brindley, Chefin der British Library, begrüßte die Veröffentlichung(öffnet im neuen Fenster) des Gowers-Berichts: "Wir sind insbesondere darüber erfreut, dass der Gowers-Bericht empfiehlt, das private Kopieren für Forschungs- und Archivzwecke [...] zu erlauben." Die British Library hatte mehrfach vor den Folgen eines zu strikten Urheberrechts für die Archivierung des kulturellen Erbes gewarnt, zuletzt Ende September(öffnet im neuen Fenster) .
Keinen Rückhalt findet im Gowers-Bericht die Forderung von Vertretern der Musikindustrie und Musikern, die urheberrechtliche Schutzfrist für Musikaufnahmen von derzeit 50 Jahren nach Veröffentlichung auf 95 Jahre zu verlängern und somit dem US-Recht anzupassen. Im Gegenteil wird der EU-Kommission ausdrücklich empfohlen, die 50-Jahre-Regelung beizubehalten. In seiner ausführlichen Begründung schreibt Gowers dazu unter anderem: "Die vorliegenden ökonomischen Zahlen sprechen dafür, dass bereits die jetzt gültige Schutzfrist bei weitem das notwendige Maß überschreitet, um Anreize für neue Werke zu schaffen."
Bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des Gowers-Berichts hatten Musikindustrie und einige Musiker - neben Cliff Richard sprachen sich auch andere Schwerverdiener wie Paul McCartney, Peter Gabriel und U2 für die Verlängerung der Schutzfrist aus - in einer beispiellosen Lobby-Kampagne mobil gemacht. In ganzseitigen Zeitungsanzeigen forderten sie "Fairness" und "Gleichbehandlung" für darbietende Künstler. Ihnen sollten, so sagte Cliff Richard gegenüber der BBC, "die gleichen Rechte" gewährt werden wie den Songwritern (die Urheberrechtsschutz bis 70 Jahre nach ihrem Tod genießen) - alles andere wäre "ungerecht" .
Auch ein paar tote Musiker leisten ihren Beitrag im Kampf und 'Fairness' und 'Gerechtigkeit'. Eine am Freitag in der Financial Times erschienene Anzeige mit dem Titel 'fair play for musicians' haben mehr als 4.000 Musiker unterzeichnet. Unter den Namen der Unterzeichner finden sich auch Lonnie Donegan, gestorben am 4. November 2002, und Freddie Garrity (von Freddie & The Dreamers), gestorben am 20. Mai 2006 (nach anderen Quellen am 19. oder 22. Mai 2006).
In seinem Blog kommentiert Internetaktivist und Rechtsprofessor Larry Lessig dies(öffnet im neuen Fenster) mit folgenden Worten: "Die Tatsache, dass diese toten Autoren in der Lage waren, eine Forderung zu unterzeichnen, ihre Urheberrechte zu verlängern, kann nur bedeuten, dass eine solche Verlängerung über den Tod hinaus inspiriert. Ich bin mir im Augenblick noch nicht sicher, wie das geht. Aber in Anbetracht dessen sollte ich fair sein und zugeben, dass ich bisher falsch lag. Wenn Künstler nach ihrem Tod Petitionen unterzeichnen können, dann sollten sie auch nach ihrem Tod neue Aufnahmen produzieren können."
Peter Jamieson, Vorsitzender des britischen Musikindustrie-Verbandes BPI, machte sich ebenfalls für eine Verlängerung der Schutzrechte stark(öffnet im neuen Fenster) : "Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, darbietende Künstler - die ein wesentliches Element des kreativen Mixes darstellen - zu diskriminieren. Es ist auch nicht zu rechtfertigen, dass Großbritannien und Europa im globalen Musikmarkt schlechter gestellt werden. Eine Musikaufnahme ist urheberrechtlich genauso wichtig wie eine Musikkomposition oder ein Film und verdient dieselbe Schutzdauer."
Cliff Richard, der im Laufe seiner Karriere über 250 Millionen Platten verkaufte, hatte seinen ersten Hit im Jahr 1958. Unter geltendem Recht läuft der Urheberrechtsschutz für "Move It" im Jahr 2008 aus, die Rechte für Richards 1959er-Hit "Living Doll" im Jahr darauf. Von da an hätten Richard und seine Plattenfirma keinen Anspruch mehr auf Lizenzgebühren für die Verwertung der Aufnahmen, weshalb sie die Initiative ergriffen haben.
Für Simon Frith(öffnet im neuen Fenster) , Professor an der Universität von Edinburgh und Vorsitzender des Mercury-Musikpreis-Komitees, ist die Kampagne "absolut lächerlich" . Für ihn seien "50 Jahre eine völlig ausreichende Zeitspanne, um für eine einzelne Musikaufnahme entlohnt zu werden" .
James Boyle, Rechtsprofessor an der Duke-Universität, geht in seiner Kritik in der Financial Times(öffnet im neuen Fenster) noch weiter. Was die Musikindustrie und die sie unterstützenden Musiker verlangen würden, sei schlicht und einfach "Vertragsbruch" . Die Musikindustrie und die Musiker hätten vor 50 Jahren genau gewusst, worauf sie sich einließen, als sie die Musikaufnahmen veröffentlichten. Die geltende Schutzfrist hätte ihnen seinerzeit genug wirtschaftliche Anreize geboten. Rückwirkend die Schutzfrist zu ändern würde bedeuten, die Öffentlichkeit um ihren Profit aus dem Vertrag zu bringen - den umfassenden Zugang zu kulturellen Gütern.
John Kennedy, Vorsitzender des internationalen Verbandes der Musikindustrie (IFPI), hat bereits angekündigt(öffnet im neuen Fenster) , sich nicht mit dem Status quo zufrieden geben zu wollen: "Wenn die britische Regierung nicht bereit ist, das Urheberrecht anzupassen, müssen wir unsere Kampagne in Europa fortsetzen."
Offensichtlich setzt die Musikindustrie nicht nur auf Lobbyismus, um sich die Einnahmen aus Musikaufnahmen zu sichern, deren Urheberrechtsschutz abgelaufen ist, oder kurz davor steht, abzulaufen. Wer die Jazz-Abteilungen im Musikladen durchsucht, stößt in jüngster Zeit immer häufiger auf den Hinweis "Copy Controlled", der CDs mit Aufnahmen aus den 50er-Jahren schmückt. Da der Kopierschutz nicht umgangen werden darf, nützt es dem Käufer herzlich wenig, zu wissen, dass der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Damit tritt ein, wovor viele Kritiker angesichts der EU-Urheberrechts-Richtlinie von 2001 gewarnt hatten - Technik geht vor Recht und die Öffentlichkeit zieht den Kürzeren. [von Robert A. Gehring]



