Verstößt ein Killerspielverbot gegen die Grundrechte?
Der BIU fordert von der Politik "die Rückkehr zu einer sachlichen Diskussion über den Jugendmedienschutz in Deutschland" statt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bestehenden Jugendschutzsysteme zu erschüttern. Eine "teilweise offen zu Tage tretende Unkenntnis über die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung des deutschen Jugendmedienschutzes" führe zu einer inakzeptablen Verbotsdebatte in den Medien.
Das von einigen Politikern geforderte Verbot von "Gewalt verherrlichenden Spielen" gebe es schon heute und die teilweise geforderte "Verstaatlichung" der Alterskennzeichnung sei im Rahmen der Jugendschutznovelle im Jahr 2003 bereits umgesetzt worden. Die Alterskennzeichnungen werden von den obersten Landesjugendbehörden im Zusammenwirken mit der von der Industrie unabhängigen "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) als staatlicher Verwaltungsakt erlassen.
Eine weitergehende staatliche Inhaltskontrolle verstößt nach Ansicht des BIU gegen das Zensurverbot des Grundgesetzes. Der Verband verweist dabei auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorzensur beim Film und der FSK.
In dem Vorstoß aus Bayern, in die bestehende strafrechtliche Verbotsregelung des § 131 Strafgesetzbuch ein ausdrücklich auf Computer- und Videospiele bezogenes Herstellungs- und Bezugsverbot aufzunehmen, sei ein unangemessener und rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte der Produzenten, Anbieter und auch der Nutzer von Unterhaltungssoftware in Deutschland.