Regierung verteidigt Gesetzentwurf zur Computerkriminalität
Software-Analyse von Sicherheitslücken soll erlaubt bleiben
Mit ihren Plänen zur Bekämpfung von Computerkriminalität ist die Bundesregierung auf heftige Kritik gestoßen. In einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates weist die Bundesregierung die Kritik in weiten Teilen zurück. Befürchtungen, Software-Analyse von Sicherheitslücken werde kriminalisiert, seien nicht zutreffend.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 3. November 2006 auf die Gefahr hingewiesen, dass durch eine weite Tatbestandsfassung auch Handlungen unter Strafe gestellt werden könnten, bei denen dies gar nicht beabsichtigt ist. So sei beispielsweise mit der Neufassung des § 202a StGB das vorgesehene "Hacking", also das unbefugte Eindringen in fremde Computersysteme durch Missbrauch der modernen Kommunikationsmöglichkeiten, besser zu erfassen, jedoch reiche die vorgesehene Strafbarkeit weit über solche Konstellationen hinaus. Dies sei vor allem darauf zurückzuführen, dass der Entwurf auf den Zugang zu Daten abstellt, kaum aber noch elektronische Geräte existieren, die ohne Datenspeicherung und -verarbeitung auskommen.
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Beispielsweise würde sich nach dem Entwurf wohl strafbar machen, wer sich Zugang zu dem von seinem Kind verschlossenen MP3-Player verschafft, um die darauf gespeicherten Musikstücke anzuhören, so der Bundesrat. Gleiches gelte für Jugendliche, die sich das von ihren Eltern an einem "vermeintlich" sicheren Ort verwahrte Passwort für nicht jugendfreie Sendungen im Pay-TV verschaffen und sich verbotener Weise eine solche Sendung ansehen.
Die Bundesregierung sieht dies anders: Die vom Bundesrat angesprochenen Fälle der bloßen Ingebrauchnahme von gesicherten elektronischen Geräten gegen den Willen des Berechtigten würden durch das Tatbestandsmerkmal der "besonderen Zugangssicherung" aus dem Anwendungsbereich des § 202a StGB herausgefiltert, die nicht geändert werde. Geändert werden solle lediglich das Merkmal der "Datenverschaffung": So soll künftig die Verschaffung des Zugangs zu Daten ausreichend sein, was auf die vom Bundesrat angeführten Fälle aber keine Auswirkungen habe.
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Regierung verteidigt Gesetzentwurf zur Computerkriminalität |
http://www.ccc.de/updates/2007/paragraph-202c
Jau, das kommt ja auch noch dazu. War selbst mal betroffen und musste nach einiger...
Ein Bleistift kann, situationsabhängig, effektiver zu einem erfolgreichen Mord...
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