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Tauziehen um europäisches Patentwesen

Softwarepatente durch die Hintertür? Mittelstandsvereinigungen werfen einer EU-Arbeitsgruppe zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) falsches Spiel und Zensur vor. EU-Binnenmarktkommissar McCreevy verfolgt seinen softwarepatentfreundlichen Kurs weiter. Und das europäische Patentamt geht seine eigenen Wege.
/ Jens Ihlenfeld
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Der Ablauf der Ereignisse beschleunigt sich. Im Sommer 2006 hatte die Europäische Kommission eine Arbeitsgruppe zu Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT Taskforce) ins Leben gerufen, in der Vertreter aus "der IT-Industrie, den Gewerkschaften, von kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs), der Handelskammern, der Verbraucher, der Investoren und aus der Wissenschaft" gemeinsam über die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen IT-Industrie beraten sollten. Diese Arbeitsgruppe hat Ende November ihren Abschlussbericht vorgelegt(öffnet im neuen Fenster) - und der sorgt für Ärger.

Im Bericht wird in der Patentfrage eine zwiespältige Position eingenommen. "In einigen Bereichen sind gewisse Formen des Schutzes für geistiges Eigentum der Innovation und dem Wirtschaftswachstum förderlich" , heißt es da, und weiter: "in anderen Bereichen haben andere Formen einen schädlichen Einfluss auf die Innovation, insbesondere mangelnde Qualität von Patenten oder ein Missbrauch des Schutzsystems für geistiges Eigentum."

Es wird im Bericht offensichtlich, dass die Mitglieder der Arbeitsgruppe zum Teil völlig gegensätzliche Positionen in derlei Fragen vertraten: "Die Arbeitsgruppe stellt fest, dass einige Punkte zum gegenwärtigen Zeitpunkt so umstritten sind, dass kein Konsens erreicht werden kann." Die Schlussfolgerung aus dieser Feststellung liest sich dann jedoch - überraschenderweise - ganz anders: "Um die Rechtssicherheit, Qualität und Zugänglichkeit des Schutzsystems für geistiges Eigentum zu verbessern, befürwortet die Arbeitsgruppe [...] die Umsetzung des Londoner Protokolls zu beschleunigen und [...] Fortschritte beim Europäischen Abkommen zur Regelung von Patentstreitigkeiten (EPLA) zu machen ..." .

Nicht zuletzt wegen dieser Schlussfolgerung werden schwere Vorwürfe gegen die Arbeitsgruppe erhoben. Die Initiative patentfrei.de, getragen von kleinen und mittelständischen Unternehmen, kritisiert die Empfehlungen(öffnet im neuen Fenster) als "einseitige Vorschläge im Interesse von Großunternehmen" . Patenfrei.de "sieht im erdrückenden Übergewicht von Großunternehmen in der Taskforce die Ursache für die unausgewogene Darstellung der Branchenmeinung über das Patentproblem im Softwarebereich" . Die "Bedenken von KMU über die Auswüchse des Patentsystems durch Softwarepatentierung" seien ebenso wenig berücksichtig worden wie "Kritik an den kursierenden Vorschlägen zur Reform des Patentsystems" . Am Ende "wird ein Konsens über die angeblich von der Arbeitsgruppe gewünschte Etablierung des EPLA vorgetäuscht, der in Wahrheit unter den Teilnehmern der Gruppe nicht existiert." Um die Kritik zu untermauern, hat patentfrei.de eine Dokumentation über die Arbeit der ICT Taskforce zusammengestellt(öffnet im neuen Fenster) .

Der Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur, FFII, spricht angesichts der Vorgänge(öffnet im neuen Fenster) von "starker Zensur" . FFII-Vorstand Pieter Hintjens sagte, "der Vorsitzende von SAP nutzte seine Position aus, um sicherzustellen, dass reformorientierte Kommentare ausgeschlossen und Auseinandersetzungen vermieden wurden. Insgesamt gibt der Bericht nur die Meinung einer kleinen [...] Minderheit wieder, aber ganz sicher nicht die Positionen der KMUs. Dabei nimmt er in Anspruch, repräsentativ zu sein."

Die Tragweite der Empfehlungen der Arbeitsgruppe kann kaum unterschätzt werden. Würden sie umgesetzt werden, würde die Ausgestaltung des Patentrechts dem Einfluss der EU-Staaten und des EU-Parlaments weitgehend entzogen werden.

Weder das im Oktober 2000 beschlossene Londoner Protokoll(öffnet im neuen Fenster) ("Übereinkommen über die Anwendung von Artikel 65 EPÜ") noch das EPLA sind Bestandteil des EU-Rechts. Vielmehr gehören sie zum Europäischen Patentabkommen (EPÜ), das die Grundlage für die Aktivitäten des Europäischen Patentamts (EPA) bildet. Anders als der Name nahe legt, ist das EPA eine Institution außerhalb der EU und unterliegt nicht deren Kontrolle.

Gegenstand des Londoner Protokolls ist ein vereinfachter Patentprozess. Demnach müssten europäische Patente nur noch in einer der drei EU-Amtssprachen Englisch, Französisch oder Deutsch veröffentlicht werden, um in allen Unterzeichnerstaaten des EPÜ durchsetzbar zu sein. Damit werden für Patentinhaber die Kosten für Patentverletzungsklagen deutlich reduziert. Bisher haben Großbritannien, Deutschland und acht weitere Mitlieder des EPÜ, nicht jedoch Frankreich, das Londoner Protokoll unterzeichnet.

Die Initiative für die Schaffung eines Europäischen Abkommens zur Regelung von Patentstreitigkeiten (EPLA) ging von einer Pariser Regierungskonferenz im Juni 2000(öffnet im neuen Fenster) aus. Damals wurde eine "Arbeitsgruppe Streitregelung" ins Leben gerufen, die mit zwei Aufgaben betraut wurde(öffnet im neuen Fenster) : "Den Entwurf eines fakultativen Protokolls zum Europäischen Patentübereinkommen [vorzulegen], mit dem sich die Unterzeichnerstaaten auf ein integriertes Gerichtswesen mit einheitlichen Verfahrensregeln und einem gemeinsamen Berufungsgericht einigen würden" , und "die Modalitäten für die Schaffung und Finanzierung einer gemeinsamen Einrichtung [festzulegen], auf die die nationalen Gerichte im Rechtsstreit als Gutachter zurückgreifen könnten, soweit es um Rechtsgültigkeit oder Verletzung eines Patents geht" .

Kurz gesagt: Es soll eine Gerichtsbarkeit für Patentstreitigkeiten außerhalb des EU-Rahmens geschaffen werden, die als höchstes Gericht über allen nationalen Gerichten stehen würde. Ein solches Gericht wäre nicht dem Europäischen Gerichtshof unterstellt, da das EPÜ nicht Bestandteil des EU-Rechts ist. Die Position des Europäischen Patentamtes, das eine sehr softwarepatentfreundliche Rechtsprechung verfolgt, würde damit erheblich gestärkt. Da ein solches Gericht in Patentfragen über den nationalen Gerichten stehen soll, wäre Softwarepatenten Tür und Tor geöffnet.

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy sieht zwar Verbesserungsbedarf beim Entwurf für das EPLA, nichtsdestotrotz befürwortet er dessen Grundsätze. In seiner Rede vor dem JURI-Komitee des EU-Parlaments vom 21. November(öffnet im neuen Fenster) heißt es dazu: "Das Gemeinschaftspatent und das EPLA schließen sich nicht gegenseitig aus und es sollte unser Ziel sein, dass beide am Ende im Gemeinschaftspatent aufgehen." [von Robert A. Gehring]


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