Viel Kritik für neues Telekommunikationsgesetz
Lex-Telekom und mangelnder Verbraucherschutz kritisiert
Am Donnerstag hat der Bundestag Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen, die unter anderem das VDSL-Netz der Telekom aus der Regulierung herausnehmen, was schon im Vorfeld von Seiten der Telekom-Konkurrenzen hart kritisiert wurde. Aber auch von Seiten der Verbraucherschützer kommt Kritik: Die ganze Branche lebe von fehlender Preistransparenz, meint der vzbv.
Größter Kritikpunkt am neuen TKG ist die Definition für "neue Märkte", mit der das VDSL-Netz der Telekom aus der Regulierung herausgehalten wird. Die Wettbewerber der Telekom drängen auf einen Zugang zu diesem neuen Breitbandangebot, zumindest aber darauf, ihrerseits Leerrohre und Verteiler der Telekom nutzen zu können, um eigene Angebote aufzubauen.
Das Gesetz greift auch in die Kompetenzen von Bundesnetzagentur und EU ein. Die Kommission hatte noch in den vergangenen Tagen unmissverständlich klar gemacht, dass sie unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten werde. "Das Gesetz schottet die Deutsche Telekom AG beim Ausbau der Glasfasernetze gegen Wettbewerber ab und bringt nicht die notwendige Verbesserung beim Verbraucherschutz", sagte der stellvertretende vzbv-Vorstand Patrick von Braunmühl. Intransparente Preise beim Telefonieren und bei der Nutzung von teuren Telefonmehrwertdiensten seien eine erhebliche Kostenfalle für die Verbraucher.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verweist darauf, dass ein besserer anhaltender Missbrauch mit teuren Bezahlnummern wie zum Beispiel Angebote über 0900er-Nummern oder der Dienste über Kurzwahlnummern beim Mobilfunk der eigentliche Auslöser für die Gesetzesnovell war. Der vzbv hatte daher eine Verpflichtung aller Call-by-Call-Anbieter zur vorherigen Preisansage gefordert und sich für eine niedrige Schwelle für die verbindliche Preisansage vor der Nutzung höherpreisiger entgeltlicher Telefonmehrwertdienste vom Life-Chat-Abo bis zur Telefonauskunft eingesetzt.
Die jetzt vom Bundestag beschlossenen Auslöseschwellen für die Preisansage bzw. Preisanzeige vor der Verbindung und für die Preisobergrenze für im Zeittakt abgerechnete Dienste weichen aber erheblich von den Erwartungen des vzbv ab, denn eine Preisinformation ist erst ab 2,- Euro pro Minute notwendig. Bei zeitlich tarifierten höherwertigen Telefondiensten sind es 3,- Euro pro Minute. Die Preisinformation erfolgt vor der eigentlichen Sprachverbindung oder auf dem Display eines Mobiltelefons. Sollten mehr als 180,- Euro bei einem Gespräch zustande kommen, muss abgeschaltet werden.
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