Urheberrechtsabgaben: Druck aus Brüssel
Nationalen Verwertungsgesellschaften droht Entmachtung
EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy stellt sich in der Frage der urheberrechtlichen Geräteabgaben auf die Seite der IT-Industrie, berichtet der belgische EUobserver. In einer gestern gehaltenen Rede machte er deutlich, dass er im derzeit existierenden System aus Geräteabgaben und Verwertungsgesellschaften zu deren Verteilung ein Hindernis für den einheitlichen Markt sieht: "Wir sind sehr besorgt, dass einige der gegenwärtig praktizierten Verfahren zur Kompensation der Rechteinhaber den Handel im Binnenmarkt stören." Stattdessen sollten DRM-Technologien eine größere Rolle spielen.
Schon seit längerer Zeit fordert die IT-Industrie, die urheberrechtlichen Geräteabgaben abzuschaffen. Stattdessen sollten Künstler und Rechteverwerter bei der Nutzung ihrer Werke auf DRM-Technologien und individuelle Abrechnungsmodelle setzen. Künstler und Verwertungsgesellschaften halten dagegen, dass einerseits die verfügbaren DRM-Systeme nicht ausgereift seien und andererseits eine Menge von ungeschützten Kopiervorlagen wie beispielsweise ältere Musik-CDs existieren würden, bei denen die Künstler dann nicht mehr für Kopiervorgänge entschädigt werden würden. Diese Sorgen versuchte McCreevy laut EUobserver zu beschwichtigen: "Ich bin sehr sensibel in Fragen der kulturellen Vielfalt und gegenüber den spezifischen Bedürfnissen kleinerer Mitgliedsstaaten und ihrer kreativen Künstler."
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Den Hintergrund für die Forderung bilden Prognosen, denen zufolge der Online-Musikmarkt bis 2011 ein Volumen von 3,9 Milliarden Euro erreicht haben wird. Komplizierte Verfahren für die Rechteklärung und -lizenzierung wirken sich dabei für Unternehmen und Künstler, die Rechte Länder übergreifend vermarkten wollen, hinderlich aus.
Die Verwertungsgesellschaften verfügen in der Regel über ein Monopol in dem Land, in dem sie ansässig sind, ein Wettbewerb, gar Länder übergreifend, findet nicht statt. Auch fallen die Verträge, die Musiker mit den jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften schließen müssen, wenn sie von den Geräteabgaben profitieren wollen, zum Teil sehr restriktiv aus. Eine europaweite Online-Vermarktung von eigenen Titeln ist da nicht ohne weiteres möglich.
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