Richtungsstreit um digitale Kabelnetze
Kabelnetzbetreiber sollen diese Gebühr direkt bei ihren Kunden einziehen und das Entgelt an die Programmanbieter weiterleiten. Dadurch benötige der Kunde für den digitalen Fernsehempfang nur eine einfache Kabelbox und müsse nur mit einem Anbieter abrechnen, stellt FRK-Geschäftsführer Heinz-Peter Labonte die Vorteile des Ansatzes für die Nutzer dar. Zugleich sei gewährleistet, dass unabhängige Netzbetreiber die volle Kontrolle über seine Kundenbeziehung behalten.
Der FRK tritt zudem dafür ein, analoge und digitale Programme der privaten Sender auch über das Jahr 2010 hinaus im Kabel anzubieten: "Die Privaten sollten Simulcast auch über 2010 hinaus im eigenen Interesse zulassen. Wir können doch nicht ohne klare Vorstellungen in Fragen der Digitalisierung die Wünsche unserer Kunden und die Tatsache ignorieren, dass bisher bundesweit erst rund 15 Prozent aller Kabelhaushalte digitale Programme empfangen" , so Labonte.
Eine Zwangsverschlüsselung soll es nach dem Willen des FRK nicht geben. Falls die Programme aus urheberrechtlichen Gründen zu verschlüsseln seien, will der FRK die notwendige Entschlüsselung nach dem Modell des ORF in Österreich abwickeln: Dort werde die Karte gegen eine Einmalgebühr erworben und freigeschaltet. Dies sei, so Labonte, ein einfacher und für alle nachvollziehbarer Vorgang.
Für die Sender hat eine Grundverschlüsselung allerdings einige Vorteile: Sie erhalten einen direkten Zugang zum Kunden und können diesem direkt und gezielt die eigenen Angebote verkaufen. Auch könnte so sichergestellt werden, dass bei digitalen Aufzeichnungen die Werbung nicht übersprungen oder herausgeschnitten werden kann.