Umfrage: Bürger geben "Killerspielen" Mitschuld
In der Umfrage teilten 72 Prozent der Befragten die Ansicht, "Killerspiele, wie sie auch der Amokläufer von Emsdetten nutzte" , so der Stern, tragen Mitschuld an der Gewalt in Schulen. 26 Prozent sehen keinen Zusammenhang zwischen diesen Computerspielen und der Gewaltspirale an den Schulen.
Dem Vorstoß Niedersachsens und Bayerns, die "Killerspiele" verbieten wollen, schlossen sich in der Umfrage 59 Prozent der Bürger an. 39 Prozent halten nichts davon, den Verkauf dieser Spiele zu untersagen.
Befragt wurden 1.007 repräsentativ ausgewählte Bundesbürger am 23. und 24. November 2006 durch Forsa.
Allerdings ist die Verbreitung Gewalt verherrlichender Spiele in Deutschland laut § 131 StGB schon heute verboten. Alle anderen Spiele werden durch die USK geprüft und ggf. mit einer Altersfreigabe versehen. Jugendgefährdende Spiele erhalten laut USK kein Kennzeichen. Dabei handelt es sich um Inhalte, die Erwachsenen zugänglich sein können, die Kinder und Jugendliche aber nicht sehen oder haben sollen. Dazu hat der Gesetzgeber das Instrument der Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) geschaffen. Die Alterskennzeichnung obliegt den obersten Jugendbehörden und damit letztendlich in staatlicher Hand, wenn auch nicht in der Hand der Innenbehörden.
So ist beispielsweise der in den USA extrem erfolgreiche Titel "Gears of War" von Epic Games hier zu Lande gar nicht auf den Markt gekommen, da die USK eine Alterseinstufung verweigert hat. Seit dem vergangenem Samstag, dem 25. November 2006, ist der Titel zudem offiziell indiziert, wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) auf Nachfrage von Golem.de bestätigte. Damit dürfen Händler in Deutschland nicht mehr mit dem Spiel werben und es Erwachsenen nur auf Nachfrage und gegen Altersnachweis anbieten.



