Urheberrecht: Keine Verlängerung in Großbritannien
Die BBC berichtet nun(öffnet im neuen Fenster) unter Verweis auf den noch nicht veröffentlichten Gowers-Report(öffnet im neuen Fenster) , das Urheberrecht auf Musikaufnahmen werde nicht verlängert. Dies wäre eine Niederlage für die Musikindustrie, die sich dafür stark gemacht hat, die entsprechende Schutzfrist von 50 auf 95 Jahre zu verlängern.
Ähnliche Forderungen gibt es auch in Deutschland. "Bereits heute müssen viele Künstler zusehen, wie ihre frühen Musikaufnahmen den Urheberrechtsschutz verlieren. Sie sollten aber das ganze Leben gerechte Vergütungen aus ihren Musikeinnahmen beziehen können" , forderte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände bereits im März 2005. Dabei verweist die hiesige Musikindustrie auf die deutlich längeren Schutzfristen in den USA. Diese wurden einst unter anderem mit dem Verweis auf die damals längeren Schutzfristen in Europa verlängert.
Ohne diese Verlängerung wird unter anderem das Urheberrecht auf die ersten Werke von Sir Cliff Richard 2008 auslaufen. Die ersten Aufnahmen der Beatles verlieren 2013 den Urheberrechtsschutz.
Aus ökonomischer Sicht ist eine Verlängerung des Urheberrechts wenig sinnvoll, erklärte Professor Hal R.Varian im September 2006 im Interview mit Golem.de : "Was zählt, sind doch die Anreize zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Werk entsteht. Künstler wie Elvis oder die Beatles wussten doch damals nicht, wie viel Geld man mit ihrer Musik verdienen kann. Sie hatten damals aber ganz offenbar genug Anreize, Musik zu machen. Es ist nicht sinnvoll, diese Anreize im Nachhinein zu erhöhen" .
In einer Stellungnahme an den Obersten Gerichtshof der USA(öffnet im neuen Fenster) erklärte Varian zusammen mit anderen namhaften Ökonomen wie Georg Akerlof, Kenneth Arrow, James M. Buchanan, Ronald Coase und Milton Friedman, eine Verlängerung des Urheberrechts um 20 Jahre erhöhe den Wert der Rechte nur um 0,33 Prozent.



