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Grüne wollen Spam zur Ordnungswidrigkeit machen

Verbraucherschutz soll beim Telemediengesetz berücksichtigt werden. Bündnis 90/Die Grünen verlangen von der Bundesregierung, auch Verbraucherschutz-Interessen beim geplanten Telemediengesetz zu berücksichtigen. Zwar werde die Zusammenführung der Regelwerke für Tele- und Mediendienste zu mehr Einheitlichkeit und besserer Übersichtlichkeit führen, doch solle die Verfolgung von Spam-Untaten verbessert werden.
/ Andreas Donath
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Die einschlägigen Vorschriften setzten einen Eigentumsschaden voraus, der bei einzelnen Spam-Mails nur schwer nachweisbar sei. Der Schaden trete erst durch die Flut verschiedener Spam-Mails auf. Die Verbraucher könnten jedoch immer nur gegen einzelne Absender vorgehen.

Die Grünen wollen, dass die Zusendung kommerzieller Werbung, die vom Empfänger nicht ausdrücklich verlangt wurde, als Ordnungswidrigkeit geahndet wird – unabhängig davon, ob der Absender oder der kommerzielle Charakter verschleiert wurden oder nicht.

Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten solle die Bundesnetzagentur übernehmen. Diensten, die nur mit der Preisgabe persönlicher Daten und einer Zustimmung zur Zusendung von Werbe-Mails genutzt werden können, sollten verboten werden. Anders formuliert solle man die Dienste nutzen dürfen, ohne persönliche Daten preisgeben oder einem "Spamming" zustimmen zu müssen.


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