Gutachter sehen gute Chancen für Killerspielverbot

Der Begriff 'Killerspiel" muss vom Gesetzgeber klar definiert werden

Ein mögliches Verbot von Killerspielen muss nicht unbedingt gegen das Grundgesetz verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Bundestages, das der Netzeitung vorliegt. Einige Politiker, in erster Linie aus den Reihen von CDU und CSU, machen sich für ein Herstellungs- und Verkaufsverbot von so genannten "Killerspielen" stark.

Artikel veröffentlicht am , nz

"Der Bundesgesetzgeber ist generell nicht gehindert, ein Einfuhr-, Verkauf-, Vermiet- und Verleihverbot für 'Killerspiele' zu erlassen", heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das der Netzeitung vorliegt. "Eine solche Regelung würde nicht per se gegen das Grundgesetz verstoßen."

Inhalt:
  1. Gutachter sehen gute Chancen für Killerspielverbot
  2. Gutachter sehen gute Chancen für Killerspielverbot

Die Gutachter raten aber, die Grenzen des Verbots "klar" abzustecken und "deutlich" aufzuzeigen, welche Spiele unter die Regelung fallen. "Der Begriff des 'Killerspiels' ist daher vom Gesetzgeber klar zu definieren, um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen", schreiben sie in ihrer Expertise.

Darüber hinaus empfehlen sie zwar, "im Hinblick auf die Berufsfreiheit der Hersteller und Händler dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Beachtung zu schenken".

Allerdings sehen sie darin kein unüberbrückbares Hindernis, weil sie davon ausgehen, dass die Hersteller neben Killerspielen auch unbedenkliche Spiele produzieren. Demnach "wäre zur Wahrung der Angemessenheit wohl eine Übergangsfrist zur Umstellung [der Produktion] ausreichend, in der dem Umstand Rechnung getragen wird, dass die Entwicklung von Computerspielen oft mehrere Jahre dauert".

Um auch eine Verbreitung entsprechender Spiele über das Internet zu verhindern, schlagen die Gutachter des Bundestages vor, "auch eine Regelung zur Zugriffsbeschränkung für Internetseiten mit entsprechenden Inhalten zu erlassen". Das sei schon deshalb sinnvoll, da "die Verbotsregelung grundsätzlich geeignet ist, den Vertrieb von 'Killerspielen' zu unterbinden oder zumindest erheblich einzuschränken".

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Gutachter sehen gute Chancen für Killerspielverbot 
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Pimmelinchen 26. Mär 2008

Ihr seid alles pimmel, ich will zocken! BLUT GEWALT TITTEN!

omgnoobs 26. Nov 2006

Armes, armes, armes Deutschland... bin ich nur noch von Idioten umgeben, wie der...

o428z598thogth 26. Nov 2006

Da mach dir mal keinen Kopf... ich sag nur Internet, das Verbot ist die Peinlichkeit...

-.- 26. Nov 2006

Einfach ein Haufen Kacknoobs, dessen Gehirn anscheinend durch die dreckige Luft unter...



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