Forderungen nach Verbot von Killerspielen werden lauter
Führende Unions-Politiker haben sich angesichts der Schießerei in einer Schule in Nordrhein-Westfalen für ein konsequenteres Vorgehen gegen Gewalt verherrlichende Computerspiele ausgesprochen. "Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass der 18-jährige Täter sich über einen längeren Zeitraum und intensiv mit so genannten Killerspielen beschäftigt hat, müsste der Gesetzgeber nun endlich handeln" , sagte CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach der Netzeitung(öffnet im neuen Fenster) .
Der CDU-Innenexperte verwies auch auf einschlägige wissenschaftliche Untersuchungen, wonach die "intensive Beschäftigung mit Killerspielen zumindest bei einem Teil der Jugendlichen Besorgnis erregende Folgen" habe. Auf welche Studien sich Bosbach bezieht, bleibt dabei offen. Die Studien zu diesem Thema liefern zum Teil sehr kontroverse Ergebnisse.
"Das Sinken von Hemmschwellen und die Bereitschaft, in der Realität Gewalt anzuwenden, kann deutlich ansteigen" , sagte Bosbach. Er plädiere daher für eine Verschärfung des Jugendschutzes: "Wir brauchen einen wirksamen Jugend-Medienschutz, aber keine Killerspiele, die zur Verrohung führen können" , sagte er. "Die Innenministerkonferenz beschäftigt sich schon seit langem damit, und es wäre gut, wenn Bund und Länder möglichst rasch das Thema behandeln würden."
Allerdings ist die Verbreitung Gewalt verherrlichender Spiele in Deutschland laut § 131 StGB schon heute verboten. Alle anderen Spiele werden durch die USK geprüft und ggf. mit einer Altersfreigabe versehen. Jugendgefährdende Spiele erhalten laut USK ebenfalls kein Kennzeichen. Dabei handelt es sich um Inhalte, die Erwachsenen zugänglich sein können, die Kinder und Jugendliche aber nicht sehen oder haben sollen. Dazu hat der Gesetzgeber das Instrument der Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) geschaffen. Die Alterskennzeichnung obliegt den obersten Jugendbehörden und damit letztendlich in staatlicher Hand, wenn auch nicht in der Hand der Innenbehörden.
Durch dieses System kommen einige Spiele hier zu Lande gar nicht auf den Markt, andere nur in zum Teil stark veränderter Version.
Nach Ansicht des brandenburgischen Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) leisten Killerspiele "einen verhängnisvollen Beitrag zur leider wachsenden Gewaltbereitschaft und fördern aggressives Verhalten" . Deshalb müsse "konsequent gegen Spiele vorgegangen werden, die Gewalt verherrlichen" , sagte Schönbohm der Netzeitung. "Spiele, in denen der Erfolg sich an der Verstümmelung und Ermordung möglichst vieler Menschen – Alter, Frauen, Kindern, Polizisten oder schlicht 'Feinden' – misst, sind in keiner Hinsicht zu akzeptieren."
Die Grünen wandten sich gegen ein Verbot von Killerspielen. "Wenn die Informationen zutreffen, dass der Täter gesellschaftlich isoliert war und seine Zeit hauptsächlich mit dem Spielen von Killerspielen verbracht hat, dann muss jetzt verstärkt eine Debatte um Förderung von Medienkompetenz und eine sinnvolle Computernutzung geführt werden" , sagte der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck der Netzeitung. "Hier reicht die einfältige Forderung der Großen Koalition nach einem Verbot von Killerspielen sicher nicht aus, zumal Verbotenes für Jugendliche bekanntlich umso reizvoller ist." Nach Ansicht von Schönbohm funktioniert die Prüfung der Spiele durch die Selbstkontrolle der Industrie (USK) aber nur "mangelhaft" und stehe nicht im Einklang mit dem Jugendschutzrecht. "Es ist unerträglich, dass Spiele offen in den Handel gelangen, deren Vorläufer noch indiziert waren, obwohl die neuen Versionen noch brutaler sind" , sagte der Minister.
Allerdings wird die gutachterliche Entscheidung der USK erst durch den Ständigen Vertreter der Obersten Landesbehörden zum Verwaltungsakt, jedes einzelne Bundesland behält weiter ein Appellationsrecht gegen jede einzelne Altersfreigabe. An der Prüfung sind Pädagogen, Eltern, Wissenschaftler und Journalisten beteiligt, deren Arbeit laut USK nachprüfbar dokumentiert ist.
Wie schon früher fordert Schönbohm auch jetzt wieder einmal, die Verbreitung von "Killerspielen" über das Internet einzuschränken: "Es muss durch geeignete technische Filter verhindert werden, dass Jugendliche Zugang zu diesen Spielen erhalten. Auf diesem Feld sind vor allem die Provider gefordert" , sagte der CDU-Politiker. Er rief die Provider dazu auf, von sich aus zu handeln und damit zu zeigen, dass sie sich ihrer Verantwortung bewusst seien.
Die anhaltenden Forderungen aus den Reihen der Innenminister wies der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) im März 2006 mit deutlichen Worten zurück: "Die Formulierung eines 'Herstellungs- und Vertriebsverbotes von Killerspielen' durch die Unions-Innenminister halten wir angesichts der vorstehenden Gegebenheiten für unsachgemäß und appellieren an die Innenminister, in einen Dialog mit den Kollegen aus den Familienressorts sowie der Industrie einzutreten, um das offenkundige Informationsdefizit zu beseitigen" , hieß es damals in Reaktion auf entsprechende Forderungen.
Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) verwehrt sich Thomas von Treichel, Pressesprecher der World Cyber Games, gegen eine allgemeine Verurteilung von Counter-Strike-Spielern: "Alles deutet darauf hin, dass der Täter krankhaft aggressiv und militaristisch war und seine Phantasien offen zur Schau trug. Er hat vielleicht auch mal Counter-Strike gespielt, aber er war keiner unserer Spieler" , so von Treichel. [ Netzeitung.de(öffnet im neuen Fenster) / Golem.de]
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