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Vista-Lizenzen: Microsoft um Klarheit bemüht

Wer darf was mit welcher Edition und wann fordert Microsoft eine neue Lizenz. Kurz vor der Markteinführung von Windows Vista bemüht sich Microsoft, die Lizenzbedingungen des neuen Systems klarzustellen, denn einiges ändert sich gegenüber Windows XP. So hatten manche Pläne zu heftiger Kritik und schon vor Veröffentlichung zu Änderungen und bei manchen wohl durchaus zu Verwirrung geführt. Aber auch so gibt es zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Editionen.
/ Jens Ihlenfeld
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Wollen Privatkunden das Programm auf einem neuen PC installieren oder rüsten sie einen Computer mit neuen Hardwarebestandteilen auf, brauchen sie zwar prinzipiell eine neue Lizenz. Es reicht jedoch eine Reaktivierung der vorhandenen Lizenz, solange die Software auf dem alten Gerät deinstalliert und die Lizenz nicht auf mehreren Geräten gleichzeitig genutzt wird. Die Reaktivierung funktioniert so oft wie gewünscht, verspricht Microsoft.

Nach einer Änderung an der Hardware-Ausstattung seines Rechners hat der Nutzer drei Tage Zeit, um die Lizenz per Internet oder Telefon zu reaktivieren. Sollte Microsoft erhebliche Änderungen feststellen und das System als neuen Rechner einschätzen, wird der Kunde um telefonischen Kontakt mit dem Support-Team gebeten.

Darüber hinaus wird die Lizenz von Windows Vista nun regelmäßig über Windows Genuine Advantage (WGA) geprüft. Schlägt diese Prüfung fehl, werden bestimmte Funktionen des Betriebssystems deaktiviert. Dazu gehören Windows Aero, einige Spyware-Filter des Windows Defender und Windows ReadyBoost für die Nutzung von USB-Sticks zum schnelleren Arbeiten – die für den Privatnutzer wohl wesentlichen Neuerungen von Vista. Außerdem wird der Nutzer regelmäßig benachrichtigt, dass er kein originales System einsetzt.

Das Erstellen einer Backup-Kopie wird Privatnutzern ausdrücklich erlaubt. Entwickler mit MSDN-Abonnement können hingegen so viele Kopien des Programms nutzen, wie sie für ihre Arbeit benötigen.

Kunden mit Enterprise- oder Volumenlizenzen benötigen Microsofts neues "Volume Activation 2.0" (VA 2.0) zur Aktivierung und Verwaltung der Lizenzen auf jedem PC. Dabei wird es mit der Einführung von Windows Vista zwei Typen von Volumenlizenzschlüsseln geben: Der Multiple Activation Key (MAK) aktiviert PCs über eine direkte Verbindung mit Microsoft-Servern per Internet oder telefonisch. Mit dem Key Management Service (KMS) können Unternehmen selbst Computer in ihrem Netzwerk aktivieren. Die PCs müssen sich anschließend zur Reaktivierung mindestens einmal alle sechs Monate intern mit dem Key Management Service in Verbindung setzen.

In Sachen Virtualisierung unterscheiden sich die Lizenzbestimmungen der einzelnen Vista-Editionen. Grundsätzlich gilt: Es ist nicht erlaubt, eine Lizenz auf einem Gerät und eine Kopie davon in einer virtuellen Maschine zu installieren. Für jedes Gerät und für jede Installation verlangt Microsoft eine eigene Lizenz.

Wer Windows-Lizenzen im Rahmen von Software Assurance kauft, erhält Zugriff auf die Enterprise Edition von Windows Vista. Mit dieser Variante dürfen dann bis zu vier Kopien innerhalb virtueller Umgebungen verwendet werden.

Während alle Windows-Vista-Versionen ein virtuelles Gastbetriebssystem enthalten dürfen, erlaubt es Microsoft nur, die Editionen Windows Vista Business, Enterprise und Ultimate selbst als Gast-Betriebssystem einzusetzen.

Noch ist unklar, wie Upgrades auf umfangreichere Windows-Vista-Editionen inklusive Lizenznachweis abgewickelt werden. Hierzu soll "Windows Anytime Upgrade" zum Einsatz kommen, das derzeit aber noch entwickelt wird. Details zu Funktionen oder Fertigstellungstermin stehen daher noch nicht fest.


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