Vista-Lizenzen: Microsoft um Klarheit bemüht
Wer darf was mit welcher Edition und wann fordert Microsoft eine neue Lizenz
Kurz vor der Markteinführung von Windows Vista bemüht sich Microsoft, die Lizenzbedingungen des neuen Systems klarzustellen, denn einiges ändert sich gegenüber Windows XP. So hatten manche Pläne zu heftiger Kritik und schon vor Veröffentlichung zu Änderungen und bei manchen wohl durchaus zu Verwirrung geführt. Aber auch so gibt es zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Editionen.
Wollen Privatkunden das Programm auf einem neuen PC installieren oder rüsten sie einen Computer mit neuen Hardwarebestandteilen auf, brauchen sie zwar prinzipiell eine neue Lizenz. Es reicht jedoch eine Reaktivierung der vorhandenen Lizenz, solange die Software auf dem alten Gerät deinstalliert und die Lizenz nicht auf mehreren Geräten gleichzeitig genutzt wird. Die Reaktivierung funktioniert so oft wie gewünscht, verspricht Microsoft.
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Nach einer Änderung an der Hardware-Ausstattung seines Rechners hat der Nutzer drei Tage Zeit, um die Lizenz per Internet oder Telefon zu reaktivieren. Sollte Microsoft erhebliche Änderungen feststellen und das System als neuen Rechner einschätzen, wird der Kunde um telefonischen Kontakt mit dem Support-Team gebeten.
Darüber hinaus wird die Lizenz von Windows Vista nun regelmäßig über Windows Genuine Advantage (WGA) geprüft. Schlägt diese Prüfung fehl, werden bestimmte Funktionen des Betriebssystems deaktiviert. Dazu gehören Windows Aero, einige Spyware-Filter des Windows Defender und Windows ReadyBoost für die Nutzung von USB-Sticks zum schnelleren Arbeiten - die für den Privatnutzer wohl wesentlichen Neuerungen von Vista. Außerdem wird der Nutzer regelmäßig benachrichtigt, dass er kein originales System einsetzt.
Das Erstellen einer Backup-Kopie wird Privatnutzern ausdrücklich erlaubt. Entwickler mit MSDN-Abonnement können hingegen so viele Kopien des Programms nutzen, wie sie für ihre Arbeit benötigen.
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