Urheberrechtsnovelle - Mehrheit gegen die Bundesregierung

Klare Fronten bei der Anhörung im Rechtsausschuss

Am Mittwoch fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die erste Anhörung zur Urheberrechtsnovelle (2. Korb) statt. Schwerpunkte der Anhörung waren die Neuregelung der Urheberabgabe und die Vergütung für die Weiterleitung von Sendungen in Kabel- und Mobiltelefon-Netzen. Die geladenen Experten lehnten Änderungen bei der Urheberabgabe mehrheitlich ab.

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Für die von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung der Urheberabgabe sprachen sich die Gerätehersteller, in der Anhörung vertreten durch Till Barleben vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI), und Katrin Bremer vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), aus. Alle anderen geladenen Experten - Jürgen Becker von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ); Reto Hilty vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht; Benno Pöppelmann vom Deutschen Journalistenverband; Mathias Schwarz von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft; Christian Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels; Artur-Axel Wandtke, Professor für Bürgerliches Recht, gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Humboldt-Universität Berlin und Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat - nahmen eine mehr oder minder deutliche, ablehnende Haltung ein. Es war die Rede von "Enteignung der Urheber" und von der Schaffung eines "kulturpolitischen Problems". Artur-Axel Wandtke brachte diese Positionen mit der Aussage "Das Gesetz ist ein Irrweg" auf den Punkt.

Im Entwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, die bisher geltenden, vom Gesetzgeber festgelegten Vergütungssätze auf Kopiergeräte und Leermedien abzuschaffen und für die Urheberabgabe eine gesetzliche Kappungsgrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises der Geräte einzuführen. Innerhalb dieses Rahmens soll die tatsächliche Höhe der Urheberabgabe durch "Selbstregulation", das heißt in Verhandlungen zwischen Geräteherstellern und Urhebern, bestimmt werden.

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