Urheberrechtsnovelle - Mehrheit gegen die Bundesregierung
Für die von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung der Urheberabgabe sprachen sich die Gerätehersteller, in der Anhörung vertreten durch Till Barleben vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI), und Katrin Bremer vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), aus. Alle anderen geladenen Experten – Jürgen Becker von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ); Reto Hilty vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht; Benno Pöppelmann vom Deutschen Journalistenverband; Mathias Schwarz von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft; Christian Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels; Artur-Axel Wandtke, Professor für Bürgerliches Recht, gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Humboldt-Universität Berlin und Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat – nahmen eine mehr oder minder deutliche, ablehnende Haltung ein. Es war die Rede von "Enteignung der Urheber" und von der Schaffung eines "kulturpolitischen Problems". Artur-Axel Wandtke brachte diese Positionen mit der Aussage "Das Gesetz ist ein Irrweg" auf den Punkt.
Im Entwurf der Bundesregierung ist vorgesehen, die bisher geltenden, vom Gesetzgeber festgelegten Vergütungssätze auf Kopiergeräte und Leermedien abzuschaffen und für die Urheberabgabe eine gesetzliche Kappungsgrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises der Geräte einzuführen. Innerhalb dieses Rahmens soll die tatsächliche Höhe der Urheberabgabe durch "Selbstregulation", das heißt in Verhandlungen zwischen Geräteherstellern und Urhebern, bestimmt werden.
Eine solche "Selbstregulierung" könne, so HU-Professor Wandtke, nicht funktionieren, da sich mit Geräteindustrie und Urhebern keine gleichstarken Partner gegenüberstünden. Im Grunde, so Olaf Zimmermann, schützt der vorgelegte Gesetzentwurf die Industrie vor den Künstlern. Benno Pöppelmann und Christian Sprang unterstützen den Vorschlag, die bestehende gesetzliche Regelung beizubehalten. Allerdings sollten die festgelegten Sätze für die Urheberabgabe erhöht werden, was seit der Einführung der gesetzlichen Abgabe auf Leerkassetten im Jahr 1985 nicht mehr geschehen sei. "30 Prozent Inflationsausgleich" sollten es Sprangs Meinung nach schon sein.
In ersten Stellungnahmen signalisierten die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und von Die Linke Unterstützung für die Sache der Urheber. "Die Option einer staatlichen Festsetzung oder einer staatlichen Rahmengebung für die Tarife der verschiedenen Gerätetypen wird die Union ... intensiv prüfen", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des rechtspolitischen Sprechers der Union, Jürgen Gehb, und des Rechtspolitikers Günter Krings. Die Linke "hält den rechtspolitischen Ansatz der Novelle für falsch." Sie sieht "eine Enteignung der geistigen Eigentümer" und lehnt den "Systemwechsel im Urheberrecht" ab.
Im zweiten Teil der Anhörung ging es um die Problematik der Vergütung bei der Übertragung von Fernsehprogrammen ("Kabelweitersendung") über neue Kanäle wie zum Beispiel in Mobiltelefon-Netzen.
Zur Anhörung geladen waren Martin von Albrecht vom Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation, Jürgen Becker als Vertreter der "Münchner Gruppe", Thomas Dreier (Professor am Institut für Informationsrecht der Universität Karlsruhe), Georgios Gounalakis (Professor für bürgerliches Recht an der Universität Marburg) und Ralf Heublein vom Deutschen Kabelverband.
Während die Privatsender und die Betreiber der Netzwerke in der seit 1998 geltenden gesetzlichen Regelung über die Abgaben eine unzulässige "Doppelvergütung" sehen, setzen sich insbesondere eine Reihe von Verwertungsgesellschaften, darunter die GEMA, im Rahmen der "Münchner Gruppe" dafür ein, die bestehende Regelung beizubehalten.
Nach geltendem Recht sieht Paragraf 20b des Urhebergesetzes vor, dass für die Übertragung von Sendungen in Kabelnetzen Abgaben an Verwertungsgesellschaften zu zahlen sind. Zugleich werden die Kabelunternehmen (Paragraph 20 Absatz 2) verpflichtet, den Urhebern zusätzlich "eine angemessene Vergütung für die Kabelweitersendung zu zahlen". Bei der Einführung dieses "doppelten Vergütungsanspruches" hatte sich der Gesetzgeber von der Einschätzung leiten lassen, dass die Sender den Urhebern nicht genug für die Nutzung ihrer Werke zahlen würden. Um das zu kompensieren, wurden zusätzlich die Kabelunternehmen zur Zahlung verpflichtet.
Die beiden zur Anhörung eingeladenen Rechtsprofessoren unterstützen in der Auseinandersetzung jeweils eine Seite. Während Georgios Gounalakis in der gesetzlich festgelegten Doppelvergütung eine "versteckte staatliche Subvention zu Gunsten der Urheber und Sendeunternehmen zum Nachteil der Verbraucher" sieht, befürwortete Thomas Dreier ihre Beibehaltung, "weil die Urheber sonst von den Sendern nichts erhalten".
Neben der Beibehaltung des Paragrafen 20b des Urhebergesetzes unterstützen die Verwertungsgesellschaften den Vorschlag des Bundesrates, den Gesetzestext dahingehend zu überarbeiten, dass sein Geltungsbereich "technologieneutral" formuliert wird. Nur so ließe sich mit der technologischen Entwicklung, insbesondere mit der Entwicklung "kabelloser Formen der Weitersendung" Schritt halten. Die gesetzliche Doppelvergütung würde sich somit in Zukunft automatisch auf alle Netzwerke erstrecken, über die sich Sendungen verbreiten ließen. [von Robert A. Gehring]
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