Bundesnetzagentur macht Mobilfunk billiger

Terminierungsentgelte um rund 16 Prozent gesenkt

Anrufe vom Festnetz auf das Handy dürften deutlich billiger werden, denn die Bundesnetzagentur hat die Entgelte für die Anrufzustellung in den Mobilfunknetzen, die so genannten "Terminierungsentgelte", um ca. 16 Prozent gesenkt. Stichtag ist der 23. November 2006.

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Entschieden wurde zunächst nur über die Terminierungsentgelte von T-Mobile, E-Plus und O2. Eine Entscheidung über die Terminierungsentgelte der Vodafone D2 GmbH wird auf Grund der gesetzlichen Fristvorgaben erst später erfolgen. Daher gelten alle gesenkten Entgelte auch erst ab dem 23. November 2006.

Im Einzelnen betragen die Entgelte 8,78 Cent für T-Mobile bzw. jeweils 9,94 Cent für E-Plus und O2. Bislang kassieren T-Mobile und Vodafone 11 Cent, E-Plus und O2 12,4 Cent.

Eine "Schieflage im Wettbewerb" werde durch die Entscheidung korrigiert, meint der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth. Seine Behörde wich dabei zum Teil deutlich von den Anträgen ab, die die Netzbetreiber eingereicht hatten: "Die eingereichten Kostenunterlagen konnten nicht als tragfähige Entscheidungsgrundlage anerkannt werden". Ihre Entscheidung traf die Behörde daher "auf der Basis eines internationalen Tarifvergleichs".

Die Tarifspreizung zwischen den Entgelten für die Terminierung im D-Netz der T-Mobile und den beiden E-Netzen ist trotz der vorgenommenen Absenkung prozentual gleich geblieben und trägt den auf der unterschiedlichen Frequenzausstattung basierten Kosten zwischen den 900-MHz-und den 1800-MHz-Mobilfunknetzen, dem späteren Markteintritt sowie den geringeren Marktanteilen und den daraus resultierenden ungünstigeren Skaleneffekten der E-Netzbetreiber in angemessener Weise Rechnung, so die Bundesnetzagentur. Die beiden kleinen Netzbetreiber hatten sich für eine größere Spreizung der Preise stark gemacht.

Im Laufe des nächsten Jahres will die Bundesnetzagentur nun einigen Grundsatzfragen nachgehen, "die angesichts ihrer Komplexität und infolge der unzureichenden Kostenunterlagen in dem zehnwöchigen Verfahren nicht geklärt werden konnten". Dabei sollen auch Erfahrungen anderer Regulierer einbezogen werden.

Die entscheidende Frage sei, wie der Einfluss der UMTS-Lizenzkosten, die Bedeutung der Endgerätesubvention und die Verteilung der Kosten auf Terminierung und interne Nutzung sowie Datendienste bei der Kostenermittlung berücksichtigt werden. Diese könne man keinem Gutachten überlassen, denn dabei handle es sich um wertende Vorgaben, die zur Kernkompetenz der europäischen Regulierungsbehörden gehören, meint Matthias Kurth.

Die Entgeltgenehmigungen gelten bis zum 30. November 2007. Sie waren erforderlich geworden, nachdem die Bundesnetzagentur Ende August 2006 entschieden hatte, dass die Terminierungsentgelte der vier Mobilfunknetzbetreiber künftig der Vorabgenehmigung nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung unterliegen. Hiergegen gerichtete Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber vor dem Verwaltungsgericht Köln, mit denen sie die Durchführung der Entgeltgenehmigungsverfahren verhindern wollten, waren gescheitert.

Unzufrieden mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur zeigt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), in dem einige Telekommunikationsanbeiter mit eigener Infrastruktur zusammengeschlossen sind. Breko-Präsident und Versatel-Chef Peer Knauer bezeichnete die heutige Entscheidung als herbe Enttäuschung: "Alles sprach eigentlich dafür, auf eine Größenordnung von 5 Cent herunterzugehen: der europäische Vergleichsmarkt, das Gutachten von E-Plus und zuletzt die öffentliche Ankündigung von Regulierungschef Matthias Kurth, rund 6 Cent seien realistisch. Was wir hier jetzt sehen, ist ein völlig unnötiger Kniefall vor den großen Mobilfunkbetreibern und eine Missachtung ökonomischer Notwendigkeiten."

Festnetzbetreiber erhalten in der Regel nur 0,69 Cent je Minute, während sie an die Mobilfunker das 14fache zahlen sollen, kritisiert der Breko. Der Verband hatte zumindest auf die Einführung eines so genannten "Absenkungspfades" gehofft, also der Festlegung eines Zeithorizonts, bis zu dem eine weitere Reduzierung vollzogen sein muss. Österreich habe beispielsweise eine Frist bis Ende 2008 gesetzt, um ein Entgelt von 6,79 Cent je Minute zu erreichen.

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