Datenschützer spricht offen vom Weg in den Überwachungsstaat
Er habe gegen die Anti-Terror-Datei erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken. Mit ihr würden selbst Bürger als Risikofaktoren behandelt, die keinen Anlass dafür gegeben haben. Durch die geplante Anti-Terror-Datei werden nach Angaben von Schaar die IT-Systeme von Nachrichtendiensten und Polizei technisch miteinander verknüpft. Er befürchtet aus seiner Erfahrung, dass eine solche Struktur tendenziell zu einem Vollverbund ausgebaut wird und damit das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten durchbrochen wird.
Der Gesetzentwurf schreibt vor, nicht nur Daten über Terrorverdächtige, sondern auch diejenigen zu erfassen, die "Kontaktpersonen" seien. Dies könnten bspw. Bewohner eines Studentenwohnheims sein, in dem ein Terrorverdächtiger wohnt. Selbst ungesicherte Informationen, etwa nach einem anonymen Hinweis, würden gespeichert. Damit kämen auch die Daten unbescholtener Personen in die Anti-Terror-Datei. Diese könnten im schlimmsten Falle mit weit reichenden Konsequenzen rechnen.
Durch die Vielzahl der Behörden im Bund und in den Ländern, die auf die Daten Zugriff hätten, würde auch die Missbrauchsgefahr steigen.
Mit dem Gesetzentwurf werden Rechtsgrundlagen für eine gemeinsame Anti-Terror-Datei der deutschen Sicherheitsbehörden beim BKA und zu so genannten Projektdateien geschaffen. Hierzu sieht der Gesetzentwurf umfangreiche Datenkataloge sowie differenzierte Zugriffsrechte der beteiligten Stellen vor.
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