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Telefonspam boomt trotz Verbot

Strafen schrecken Unternehmen nicht. Obwohl ungefragte Telefonwerbung bei Privatleuten verboten ist, ist diese Werbeform nach Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stark auf dem Vormarsch. Besonders häufig würden Unternehmen aus dem Bereich Telekommunikation damit auf Kundenfang gehen.
/ Andreas Donath
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"Telekommunikationsunternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren. Gewinnspiel- und Lottofirmen belegen den zweiten Platz", so Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherschützer hatten dabei Beschwerden aus den Monaten August und September 2006 ausgewertet.

"Die derzeitige Rechtslage kann offenbar nichts gegen die Belästigungen von Vertretern und Call Centern ausrichten", so Müller. Deshalb will man mit Bundestagsabgeordneten Kontakt aufnehmen, um Vorschläge zur Eindämmung dieser Gesetzesverstöße zu unterbreiten.

Außerdem würden Telefonwerbung für Glücksspiele, Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen eingesetzt. Jährlich sollen mehr als 12.000 Beschwerden allein bei der Verbraucherzentrale NRW eintrudeln. Bewerbung oder Anbahnung eines Geschäfts ist am Telefon nur erlaubt, wenn die Angerufenen vorab ihre Zustimmung erteilt haben.

Vier Unternehmen habe man auf Grund von Beschwerden bislang abmahnen können, doch würden die Unterlassungsklagen gegen einzelne Unternehmen deren Geschäftsgebaren nicht beenden, so Müller.

Um den Spieß umzudrehen, sollten Verträge, selbst wenn sie auf illegalem Wege angebahnt wurden, künftig nichtig sein und die Betroffenen das Recht auf Schadensersatz bekommen. Außerdem solle die Entschuldigung nicht mehr gelten, dass übereifrige Mitarbeiter ohne Wissen des Unternehmens Werbeanrufe getätigt haben.


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