Telefon-Spam: Bundesnetzagentur sperrt Rufnummern
Bei einem Ping-Anruf wird ein Anruf zu einem Telefonanschluss generiert und die Verbindung nach einmaligem Klingeln wieder unterbrochen. Bei dem Angerufenen verbleibt im Display die Meldung "Anruf in Abwesenheit" und die Anzeige einer hochpreisigen Mehrwertdiensterufnummer oder einer (0)137er-Rufnummer.
Eine andere Form des Telefon-Spams setzt auf Gewinnversprechen, bei denen in einer Bandansage zu hören ist, dass der Angerufene einen höheren Geldbetrag garantiert gewonnen hat und dieser Gewinn durch Anruf bei einer hochpreisigen Mehrwertdiensterufnummer abgerufen werden kann.
Dem will die Bundesnetzagentur mit ihren Mitteln Einhalt gebieten: Seit Mai 2006 hat die Bundesnetzagentur 237 Rufnummern auf Grund von Bewerbung durch Ping Anrufe oder Gewinnversprechen abgeschaltet. Zu 78 Rufnummern wurde zusätzlich ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot ausgesprochen, um Verbraucher zu schützen. Wer einen Rückruf auf eine durch Spam beworbene Rufnummer getätigt hat, muss bei verhängtem Rechnungslegungs- und Inkassoverbot die Entgelte für den Anruf nicht bezahlen und der Spammer erhält für die provozierten Rückrufe keine Auszahlungen.
"Spamming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine rechtswidrige Belästigung, die große ökonomische Schäden verursacht. Das Unterbrechen des Geldflusses zu den Spammern ist meines Erachtens der wirkungsvollste Weg, diese Form der missbräuchlichen Rufnummernnutzung wirtschaftlich unattraktiv zu machen und damit letztlich Spam einzudämmen" , erklärt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die betroffenen Rufnummern sind unter www.bundesnetzagentur.de(öffnet im neuen Fenster) zu finden. Zudem findet sich dort ein Beschwerdeformblatt, mit dem sich Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden können. Jede einzelne Beschwerde helfe weiter, heißt es von Seiten der Bundesnetzagentur.



