SGI verklagt ATI
ATI verletze das US-Patent Nr. 6,650,327(öffnet im neuen Fenster) , das sich auf ein System mit Gleitkomma-Rasterung und Gleitkomma-Framebuffering bezieht, so der Vorwurf von SGI. Damit sollen Grafikprogramme direkt auf die Daten im Framebuffer zugreifen können, ohne dass dies zu Lasten der Präzision geht.
SGI hat daher Klage gegen ATI vor dem US-Bezirksgericht für Wisconson eingereicht und fordert wie in solchen Fällen üblich Schadensersatz in nicht genannter Höhe. Zudem soll das Gericht ATI untersagen, künftig weiter gegen das Patent zu verstoßen.
Die wichtigsten Konkurrenten von ATI haben das SGI-Patent lizenziert, erklärt SGI-Chef Dennis McKenna und man habe bereits angekündigt, die eigenen geistigen Eigentumsrechte aggressiv zu verteidigen. Die Klage gegen ATI sei nur der erste Schritt in diesem Prozess.