Fernsehsender fordern diskriminierungsfreie EPGs
Erarbeitet wurde der Grundanforderungskatalog seitens ARD, ZDF und der im Verband privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) versammelten Privatsender mit Hinblick auf die Digitalisierung der Übertragungswege und der damit "für die Verbraucher kaum noch zu überblickenden Zahl an Angeboten". Um deren Auffindbarkeit sowohl für die Verbraucher als auch für die Anbieter zu verbessern, wird eine neutrale, werbefreie Darstellung gefordert.
Herausstellungen einzelner Angebote oder Anbieter sollen nicht erfolgen. Was dies für redaktionelle Tipps bedeutet, war bisher nicht in Erfahrung zu bringen. Die Listung/Sortierung der Programme und Angebote, deren Darstellung sowie die Vergabe von Programmplatznummern sollen "diskriminierungsfrei" erfolgen. Die Listung soll "bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich" durch die Anbieter überprüft und gegebenenfalls an veränderte Bedingungen angepasst werden. Nicht nur die Darstellung des Programms, auch die Benutzerfreundlichkeit selbst soll berücksichtigt werden.
Die vorliegenden Empfehlungen für "Anforderungen an Navigatoren/EPGs" richten sich laut der Fernsehsender an die Gerätehersteller und EPG-Betreiber, wobei alle Verbreitungswege wie das Satelliten-, Kabel-, Handy- und terrestrische Fernsehen (DVB-T) sowie das Internetfernsehen (IP-TV) berücksichtigt werden sollen. Bei den empfangsfähigen Geräten werden etwa Smartphones ebenso berücksichtigt wie Fernseher, Set-Top-Boxen und Digitalvideorekorder einschließlich PCs.
Die Grundforderungen sollen Gegenstand der Gespräche mit den Landesmedienanstalten sein und mit den Marktpartnern diskutiert und hinsichtlich weiterer Umsetzungsdetails konkretisiert werden, heißt es seitens ARD, ZDF und VPRT.
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