Neue Masche: Phishing-Opfer werden zu Mittätern
Die Täter setzten die Opfer dabei der Gefahr aus, wegen Geldwäsche belangt zu werden – außerdem blieben sie vielfach auf dem entstandenen Schaden sitzen. Zum Beispiel werden Gebrauchtwagenverkäufer übers Ohr gehauen. Nachdem man sich über den Kaufpreis geeinigt hat, wird vom Täter die Überweisung vom Konto eines Freundes angekündigt. Tatsächlich erfolgt die Überweisung jedoch von einem zuvor mittels Phishing ausgespähtem Onlinekonto.
Nach Zahlungseingang beim Verkäufer treten die Täter unter einem Vorwand vom Kauf zurück. Der bereits überwiesene Kaufpreis wird, unter Abzug noch freundlich gewährten Abschlages für die entstandenen Unannehmlichkeiten, zurückgefordert. Das Geld soll dabei jedoch ins Ausland transferiert werden. Der wenig später erfolgende Rückruf der Phishing-Überweisung trifft dann den nichts ahnenden Autoverkäufer.
Die Masche gibt es auch in einer Abwandlung, bei der Gewerbetreibende die Opfer sind. Bei ihnen werden Waren mit Vorauskasse bezahlt. Das Geld kommt auch hier von ausgespähten Konten. Die Bestellung wird unmittelbar danach storniert und das Geld zurückgefordert – auf ein Konto im Ausland. So leistet die Firma unbemerkt einen wesentlichen Tatbeitrag.
Auch Ferienwohnungsvermieter sind leichte Beute: Sie werden von den Tätern aus dem Ausland kontaktiert und eine langfristige Buchung mit Vorauszahlung ausgemacht. Das weitere Prozedere der Betrüger ist den anderen Fällen gleich.
Das BKA gibt vor allem den Tipp, argwöhnisch zu sein, wenn unerwartete Gutschriften auf das eigene Konto erfolgen und man kurze Zeit später um Rücküberweisung dieser Gelder gebeten wird oder wenn Zahlungen vom Konto einer dritten Person oder Firma erfolgen.
Rückbuchungen ins Ausland sollte man nicht ohne Weiteres durchführen, sondern nur auf das Ursprungskonto der Überweisung. Im Zweifelsfall solle man sich über das Ursprungskonto bei seiner Bank erkundigen oder die Polizei informieren.
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