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Shift TV - Online-Videorekorder mit Geldsorgen dank Klagen

Anbieter bittet um Hilfe für den wahrscheinlichen Gang vor den Bundesgerichtshof. Der Münchner Online-Videorekorder-Anbieter Shift TV trifft in einer für den heutigen 10. Oktober 2006 angesetzten Revisionsverhandlung am Oberlandesgericht Dresden auf seine Prozessgegner RTL und Sat1. Die privaten Fernsehsender sehen in dem Angebot eine Urheberrechtsverletzung an ihren jeweiligen Programmen, was Shift TV aber zurückweist. Da der Rechtsstreit voraussichtlich bis hoch zum Bundesgerichtshof gehen könnte, bittet Shift TV nun um finanzielle Unterstützung für die teuren Gerichtskosten.
/ Christian Klaß
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RTL und Sat1 wollen laut Shift TV verhindern, dass Internetnutzer mittels eines Online-Videorekorders ihre Programme aufzeichnen können. Eine endgültige, abschließende Entscheidung im anhaltenden Rechtsstreit stehe aber noch aus. "Wir werden das höchstwahrscheinlich den Bundesgerichtshof entscheiden lassen müssen, hier geht es um die Grundrechte von uns Verbrauchern", so Shift-TV-Geschäftsführer Michael Westphal. "Für diesen kostspieligen Weg brauchen wir allerdings die finanzielle Unterstützung durch die User."

Während die klagenden Privatsender das Angebot als illegal einstufen und teilweise selbst kostenpflichtige Videodownload-Angebote gestartet haben, ist Shift TV der Ansicht, dass "Privatnutzer ein Recht auf Privatkopien haben, selbst wenn sie mit einem Online Videorekorder erstellt werden. Da das mit einem Videorekorder erlaubt sei, müsse das auch mit einem Online Rekorder erlaubt sein", so die Ankündigung. Das Angebot erlaubt es, gegen eine monatliche Gebühr beliebige Sendungen aufzeichnen zu lassen.

Im Gesetz stünde nicht, dass der Rekorder in Armreichweite stehen muss, heißt es seitens Shift TV. Als Beispiel wird ein WLAN-fähiger Videorekorder angeführt, der vom Nutzer auch in einer Nachbarwohnung platziert werden könnte. Bereits in der Vergangenheit hatte Westphal angegeben, dass Shift TV Urheberrechtsabgaben an die TV-Unternehmen in Form der üblichen Herstellerabgabe von Aufzeichnungsgeräten in Höhe von 18,42 Euro pro Kunden entrichte – wie es auch Videorekorderhersteller tun würden. Westphal sieht in dem Dienst keinen prinzipiellen Unterschied zu herkömmlichen Videorekordern. Die privaten Fernsehsender sehen das anders.

Auf der Website von Shift TV(öffnet im neuen Fenster) finden sich trotz der Pressemitteilung noch keine Spendenaufrufe.


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