Schwedisches Berufungsgericht spricht Filesharer frei
Das Gericht erster Instanz hatte den Angeklagten für schuldig befunden, den schwedischen Film "Hip Hip Hora" auf seinem Computer illegal zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Wegen der Geringfügigkeit der Schuld – es ging nur um eine einzige Filmdatei – und weil der Angeklagt aus seinem Verhalten keinen Profit gezogen hat, verurteilte ihn das Gericht lediglich zu einer Geldstrafe und nicht zu einer Gefängnisstrafe. Das Berufungsgericht hob jetzt das Urteil aus Mangel an Beweisen wieder auf, so The Local(öffnet im neuen Fenster).
In einer ersten Reaktion äußerte sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Chatrine Rudström, zurückhaltend: "Die Folgen dieses Urteils sind schwierig einzuschätzen. Ich war davon ausgegangen, dass wir den Beweis auch ohne Hausdurchsuchung führen könnten. Nach geltender Rechtslage kommt eine Hausdurchsuchung in solchen Fällen nicht in Frage."
Christian Engström von der schwedischen Piratenpartei begrüßte das Urteil: "Offensichtlich geht das Berufungsgericht vorsichtiger mit der Beweislage um als die unteren Gerichte. Das sollten diese sich zu Herzen nehmen." Allzu viel Bedeutung sollte man dem Freispruch allerdings nicht beimessen, so Engström weiter. Schließlich "sagt das Urteil nicht viel zu Filesharing im Allgemeinen. Unserer Meinung nach ist es schlicht absurd, jemanden dafür vor Gericht zu stellen, dass er anderen Kultur zugängig macht." [von Robert A. Gehring]
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