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WIPO-Rundfunkvertrag: Zwei Schritte vor, einer zurück

Broadcasting Treaty der WIPO steht auf der Kippe. Die Generalversammlung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat beschlossen, erst im November und Dezember 2007 über den Entwurf eines internationalen Vertrages über Schutzrechte für Sendeunternehmen ("Broadcasting Treaty") zu beraten. Bis dahin soll der zuständige Ausschuss in weiteren Verhandlungsrunden Streitpunkte aus der Welt schaffen. Gelingt das nicht, fällt die diplomatische Konferenz aus.
/ Jens Ihlenfeld
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Mitte September berieten die Mitglieder des Ausschusses für Urheberrechte und verwandte Rechte (SCCR) der WIPO über den Entwurf für den Broadcasting Treaty. Am Ende der Verhandlungen wurde vereinbart, im Sommer 2007 eine diplomatische Konferenz einzuberufen, die den abschließenden Vertragstext festlegen und verabschieden sollte.

Dieser ehrgeizige Zeitplan wurde am 2. Oktober von der WIPO-Generalversammlung gekippt. Stattdessen wurde das SCCR nun damit beauftragt, den Vertragsentwurf grundlegend zu überarbeiten, berichtet die Electronic Frontier Foundation (EFF) ihn ihrem Blog(öffnet im neuen Fenster). Der Kompromiss der Generalversammlung beinhaltet dabei eine Ausstiegsklausel: Gelingt es dem SCCP nicht, in den kommenden Monaten einen Konsens der Mitglieder herbeizuführen, wird überhaupt keine diplomatische Konferenz einberufen werden. Der WIPO-Rundfunkvertrag läge damit für absehbare Zeit auf Eis.

Zu den stark umstrittenen Punkten des Vertragsentwurfes gehören der vorgeschlagene Schutz für technische Schutzmaßnahmen, die Anwendbarkeit des Vertrages auf Übertragungen im Internet und der allgemeine Ansatz zum Schutz überhaupt. Hatte sich das SCCP klar für die Schaffung eines neuen geistigen Eigentumsrechts ausgesprochen, geben die Mitglieder der Generalversammlung stattdessen dem Schutz eines übertragenen Signals den Vorzug. Welche konkrete Umsetzung diese Vorgabe in einem neuen Vertragsentwurf finden wird, bleibt abzuwarten. [von Robert A. Gehring]


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