WIPO-Rundfunkvertrag rückt in Reichweite
Auf ihrem 15. Treffen, vom 11. bis 13. September 2006, berieten die Mitglieder des Ausschusses für Urheberrechte und verwandte Rechte (SCCR) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) das weitere Vorgehen auf dem Weg zu einem internationalen Vertrag über Schutzrechte für Sendeunternehmen. Gegenstand der Beratungen war ausschließlich die Ausgestaltung der vorgesehenen exklusiven Schutzrechte von Rundfunk- und Fernsehunternehmen sowie von Kabelsendern.
Der Vertrag über Schutzrechte für Sendeunternehmen (WIPO Broadcasting Treaty) soll das Rom-Abkommen "über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen" von 1961 ablösen. Die im Rom-Abkommen enthaltenen Schutzrechte würden durch den neuen Vertrag erheblich erweitert. Sendeunternehmen sollen ein exklusives Schutzrecht vor "Signaldiebstahl" für die Dauer von 50 Jahren nach der Ausstrahlung einer Sendung erhalten. Der Schutz würde unabhängig von bereits bestehenden Urheberrechten an den Inhalten der Sendung gelten.
Der Broadcasting-Treaty wird die WIPO-Verträge von 1996 über Urheberrechte (WCT) sowie über Darbietungen und Tonträger (WPPT) ergänzen. Über den Umfang und die konkrete Ausgestaltung der Schutzrechte wird bereits seit 1997 verhandelt. Jetzt scheint ein Abschluss der Verhandlungen in greifbare Nähe gerückt zu sein.
Am Ende der Sitzung gab es nach Ansicht des neuen Ausschussvorsitzenden, Jukka Liedes aus Finnland, ausreichend Übereinstimmung unter den Mitgliedern, um abschließend über den Vertragsentwurf zu entscheiden. Auf der laufenden WIPO-Vollversammlung wird den WIPO-Mitgliedern daher der Vorschlag für eine diplomatische Konferenz (11. Juli 1. August 2007) unterbreitet werden, in deren Rahmen letzte Details auszuhandeln sind und schließlich der Vertrag verabschiedet werden soll. Im Januar 2007 wird ein Vorbereitungstreffen stattfinden und parallel dazu ein zweitägiges Sondertreffen, auf dem die verbliebenen Fragen geklärt werden sollen.
Wie auf dem letzten Ausschusstreffen im Mai 2006 beschlossen, wurde jetzt nicht über die Verbreitung von Sendungen im Internet (Netcasting, Webcasting und Simulcasting) beraten. Die Verhandlungen über diese Streitpunkte werden im Anschluss an die WIPO-Vollversammlung (25. September bis 3. Oktober 2006) in einem unabhängigen Verfahren weitergeführt.
WIPO-Generaldirektor Kamil Idris begrüßte(öffnet im neuen Fenster) den Beschluss des Urheberrechtsausschusses: "Der positive Geist, von dem die Verhandlungen charakterisiert waren, stärkt den Konsens auf dem weiteren Weg zur diplomatischen Konferenz. Der Erfolg dieses Prozesses hängt von der kontinuierlichen Einbeziehung aller Interessengruppen ab, um eine ausgewogene Übereinkunft zu erzielen."
Diese Interessenbalance sieht eine breite Front aus IT-Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Bürgerrechtlern akut gefährdet. Im Vorfeld des Ausschusstreffens hatten sich unter anderem AT&T, Dell, Hewlett-Packard, Intel, EFF, IP Justice und das Center for Democracy & Technology (CDT) in einem offenen Brief zu Wort gemeldet. Darin heißt es: "Die Unterzeichnenden [...] sind gemeinsam der Auffassung, dass der WIPO-Vertrag zum Schutz von Sendeunternehmen in der vorgeschlagenen Form wichtige wirtschaftliche und öffentliche Interessen verletzt." Und weiter: "Wir sind der Auffassung, dass der Vertrag überflüssig ist. Seine Befürworter haben in keiner Weise dargelegt, welche Probleme der Vertrag lösen würde. Wir stellen in Frage, dass es überhaupt Probleme gibt, die nicht bereits durch das bestehende Recht gelöst werden können."
Ihre Kritik machen die Protestierer daran fest, dass die vorgeschlagenen Schutzrechte zu weit gehen würden; dass bisher nicht ausreichend Spielraum für Schrankenbestimmungen vorgesehen sei; dass die Nutzung von Sendungen im persönlichen Bereich nicht gewährleistet sei; dass Übertrager von Signalen nicht ausreichend von der Haftung freigestellt würden; dass Computernetzwerke nicht angemessen berücksichtigt würden; dass ein Ansatz, der neue Rechte am geistigen Eigentum schafft, überhaupt verfehlt sei.
Die Positionen der Kritiker werden durch ein Gutachten unterstützt, das die britische Urheberrechtsexpertin Patricia Akester im Auftrag der UNESCO erstellt und im Juli vorgelegt hatte. Sie kam zu dem Schluss, dass der Vertragstext in den meisten Ländern mit den bestehenden Urheberrechtsgesetzen im Konflikt stünde und gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen würde.
Mehrfach hatten sich auch Podcaster aus aller Welt gegen den Vertragstext ausgesprochen. Sie befürchten, dass sich Sendeunternehmen die vagen Definitionen im Vertrag zu Nutze machen könnten, um sich Schutzrechte über Podcasts zu verschaffen, die sie nicht selbst hergestellt haben. Aktuell äußerte sich der Vorsitzende des britischen Podcaster-Verbandes, Dean Whitbread: "Wir sind nicht gegen Regulation, wenn sie denn vernünftig ausgestaltet ist. Rundfunk und Podcasting sind jedoch nicht dasselbe und sollten auch in der Gesetzgebung nicht gleich behandelt werden." [von Robert A. Gehring]
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