Jugendschutz: USK kritisiert Innenminister von Niedersachsen
"Nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 7. August 2006 auf die Kleine Anfrage der FDP der USK ausdrücklich 'eine hohe Qualität bei der Altersfreigabe von Computerspielen' attestiert hat, hören wir nun von einer neuen Initiative aus Niedersachsen" , heißt es in einer offiziellen USK-Mitteilung.
Niedersachens Innenminister Uwe Schünemann schätze die Selbstkontrolle der Hersteller als unzureichend ein und fordere: "Das muss in staatliche Hand" . "Gewalt verherrlichende Spiele, bei denen es ums Töten geht, gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen" , zitiert die USK Schünemann, der laut offizieller Beschreibung Mitglied im Sportschützen-Club Holzminden ist. Unterstützt werde er von Herrn Prof. Pfeiffer, "Ich kann nicht begreifen, dass solche Spiele auf dem Markt sind" , vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN), der immer wieder Computer- und Videospiele kritisiert und als Bedrohung einstuft.
Die USK dazu: "In einem stimmen wir dem Innenminister und dem Direktor des KFN unbedingt zu: Gewalt verherrlichende Spiele, bei denen es ums Töten geht, gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Aber: die Verbreitung Gewalt verherrlichender Spiele ist in Deutschland laut § 131 StGB schon jetzt verboten. Wenn Herr Prof. Pfeiffer entdeckt hat, dass solche Spiele 'auf dem Markt sind', d.h. öffentlich angeboten oder zugänglich gemacht werden, sollte er das der Staatsanwaltschaft melden."
Ehe die USK ihre eigentliche jugendschützerische Aufgabe wahrnehme, prüfe sie, ob ein Spiel gegen die einschlägigen Regelungen des Strafgesetzbuches, insbesondere auch des § 131, verstoße. "Eine konkrete Beanstandung dieser Tätigkeit ist der USK bislang nicht bekannt. Zuständig dafür, die Verbreitung solcher strafrechtlich relevanten Spiele zu verhindern, sind zunächst die Sicherheitsbehörden und damit die Innenminister der Länder und des Bundes. Die Prüfung, ob hier Vollzugsdefizite gegeben sind und dann hierfür Zuständige zur Verantwortung zu ziehen sind, ist nicht Aufgabe der USK" , weist die USK die Kritik zurück.
Jugendgefährdende Spiele erhalten laut USK ebenfalls kein Kennzeichen. Dabei handelt es sich um Inhalte, die Erwachsenen zugänglich sein können, die Kinder und Jugendliche aber nicht sehen oder haben sollen. Hierfür habe der Gesetzgeber das Instrument der Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) geschaffen. Auch hier hätten die Sicherheitsbehörden und damit die Innenminister die Zuständigkeit, die "verbotswidrige Abgabe von indizierten Medien an Kinder und Jugendliche" als Straftatbestand durch die Sicherheitsbehörden verfolgen zu lassen.
Unterhalb der Stufe der Jugendgefährdungen sieht der Gesetzgeber laut USK die Alterskennzeichnung von Spielen vor. Nur: "Die Alterskennzeichnung liegt ebenfalls schon seit längerem in 'staatlicher Hand', jedoch nicht in der Hand der Innenbehörden, sondern der Obersten Jugendbehörden. Die gutachterliche Entscheidung der USK wird erst durch den Ständigen Vertreter der Obersten Landesbehörden zum Verwaltungsakt, jedes einzelne Bundesland behält weiter ein Appelationsrecht gegen jede einzelne Altersfreigabe. Die Kontrolle darüber, ob dies sachgerecht erfolgt, wird durch den gesellschaftlich plural zusammengesetzten Beirat der USK sowie durch die Obersten Landesjugendbehörden der Länder sichergestellt" , belehrt die USK den niedersächsischen Innenminister Schünemann.
"Die nicht altersgerechte Abgabe von gekennzeichneten Spielen ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem hohen Bußgeldrisiko. Allerdings hat es seit Inkrafttreten des JuSchG, soweit uns bekannt, noch kein Verfahren wegen ordnungswidriger Abgabe von Spielen gegeben. Das ist bedauerlich. Alterskennzeichen hätten zweifellos größere Wirkung, wenn die Ordnungsbehörden Verstöße gegen das Gesetz ahnden würden. Ebenso stellt der Markt der Raubkopien und der illegalen Downloads ein großes Problem für den Jugendschutz dar. Hier könnte auch der Innenminister in seiner Zuständigkeit gegenüber Ordnungsbehörden bzw. Sicherheitsbehörden sehr viel für den Jugendschutz tun" , kritisiert die USK ihrerseits.
Unter den demokratischen Rechtsstaaten der Welt hat Deutschland laut USK den verbindlichsten Jugendschutz. Viele Computerspiele würden auf Grund des durch die USK und durch die BPjM gestalteten Jugendschutzes gar nicht erst in die hiesigen Läden kommen, teilweise auch, weil auf eine Markteinführung hier zu Lande von vornherein verzichtet wird. Zudem werde in keinem anderen Land jedes Spiel vor Altersfreigabe durch ein Gremium unabhängiger Experten – bestehend aus Pädagogen, Eltern, Wissenschaftlern und Journalisten – begutachtet und bewertet.
Da die zusätzlichen jungen Tester mit erfahrenen Jugendschutzexperten zusammenarbeiten würden und ein zusätzliches Qualitätsmanagement greife, würde auch eine von Pfeiffer "behauptete Beeinträchtigung der Gremienentscheidung" ausgeschlossen. "Herr Prof. Pfeiffer hat die Einladung der USK, sich vor Ort ein Bild von der Arbeit in den Gremien zu machen, bisher leider nicht angenommen. Sonst hätte er beispielsweise sehen können, dass auch die Arbeit der Tester nachprüfbar dokumentiert ist und hätte sich vielleicht sachkundiger äußern können" , so die USK.
"Wir sehen in den Äußerungen der Herrn Prof. Pfeiffer und Herrn Innenminister Schünemann mehr als nur eine Herabwürdigung dieses zu großen Teilen ehrenamtlichen Engagements. Die Wirkung solcher auf öffentliche Aufmerksamkeit statt Sachlichkeit zielenden Politik geht aber noch weiter: Sie bewirkt die Schwächung dessen, wofür sie vorgibt einzutreten: den Jugendschutz. Denn wieso sollten Handel, Eltern und Pädagogen einem System vertrauen und es unterstützen, das in der Öffentlichkeit als ungenügend gebrandmarkt wird? Wir hoffen, noch immer, dass die Diskussion wieder auf eine sachliche Grundlage zurückfindet und sich auf die klaren rechtlichen Regelungen bezieht, anstatt vermeintliche Erkenntnisse aus Forschungsvorhaben zu ziehen, die noch nicht einmal richtig begonnen wurden" , mahnt die USK abschließend in ihrer Stellungnahme.