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D-Link wegen GPL-Verletzung verurteilt

Erste Hauptsacheentscheidung in Sachen GPL. In einem Urteil vom 6. September 2006 hat das Landgericht Frankfurt am Main die deutsche Tochtergesellschaft von D-Link wegen einer GPL-Verletzung zu Auskunft und Kostenerstattung verurteilt. Geklagt hat der Programmierer Harald Welte, der das Projekt gpl-violations.org zur Einhaltung der GPL-Lizenzbedingungen betreibt.
/ Jens Ihlenfeld
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Nach dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil des Landgerichts München I zur Wirksamkeit der GNU General Public License (GPL) aus dem Jahr 2004 liegt damit erstmals eine Hauptsacheentscheidung vor, die allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Laut Urteil muss D-Link die entstandenen Kosten erstatten und Auskunft darüber geben, wie viele der Geräte verkauft wurden.

D-Link argumentierte unter anderem, die GPL sei unwirksam, da durch sie der Handel zwischen Mitgliedsstaaten der EU beeinträchtigt werde. Die Frankfurter Richter haben daher insbesondere auch zu kartellrechtlichen Fragen Stellung bezogen und verdeutlicht, dass unabhängig von der kartellrechtlichen Zulässigkeit der GPL jedenfalls keine Nutzung der Software ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen der GPL gestattet ist.

Darüber hinaus hatte D-Link argumentiert, die durch Reengineering ermittelten Informationen der Kläger seien als Beweise nicht zulässig. Ein solches Vorgehen ist aber notwendig, um festzustellen, ob eine bestimmte Software in einem Gerät zum Einsatz kommt, was auch das Gericht so sah.

Das Urteil(öffnet im neuen Fenster) ist bei JBB Rechtsanwälte veröffentlicht.


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