Warner Music gibt Musik und Videos für YouTube frei
Die Hintergründe der von YouTube und der Warner Music Group (WMG) groß angekündigten Kooperation sind noch reichlich unklar, und außer gleich lautenden Presseerklärungen der beiden Unternehmen gibt es dazu keine weiteren Angaben. Fest steht jedoch, dass die Zusammenarbeit zum Ende des Jahres 2006 starten soll. Dann will die WMG zum einen die Musikvideos ihrer Künstler bei YouTube veröffentlichen. Zudem sollen auch die den Kern des YouTube-Archivs bildenden Amateurvideos von Mitgliedern der Community mit Songs von Warner-Künstlern versehen werden dürfen.
Bereits jetzt ist es bei den Fan-Clips weit verbreitet, kommerzielle Musikstücke in den eigenen Werken zu verwenden, was rechtlich problematisch ist. Dass Warner vor dieser Praxis nun kapituliert, ist jedoch nicht anzunehmen. Zusammen mit dem neuen Angebot will YouTube ein System zur Identifizierung urheberrechtlich geschützter Inhalte und zur Abrechnung von Lizenzgebühren einführen. Das Unternehmen nennt dabei ausdrücklich auch die Erkennung von Musikstücken in Fan-Videos. Derartige Identifizierungstechnologien sind bereits recht zuverlässig, so können unter anderem Dienste von O2, T-Mobile und Vodafone auch Songs erkennen, die über eine Mobilfunkverbindung einem Server vorgespielt werden.
Wer die Lizenzgebühren von Warner-Musik in YouTube-Videos bezahlen soll, ist dabei noch nicht bekannt. YouTube gibt für sein neues System nur an, es bestehe für Rechteinhaber "Die Möglichkeit, die Verwendung ihrer Arbeiten in von Anwendern erstellten Inhalten zu autorisieren und zu Geld zu machen" . Schon jetzt sehen YouTubes Geschäftsbedingungen vor, dass das Unternehmen die von Anwendern hochgeladenen Videos kommerziell verwerten kann. Auch den Künstlern will Warner offenbar erst im Nachhinein die Möglichkeit geben, die Verwendung ihrer Werke in YouTube-Clips zu unterbinden: "Mit dieser Zusammenarbeit erweitert WMG auch seine Möglichkeiten, im Auftrag seiner Künstler verantwortungsvoll zu agieren und die Entfernung von urheberrechtlich geschütztem Material einzufordern, wenn ein Künstler sich entscheidet, das zu verlangen." Neben den im Musikfernsehen gezeigten Videos will Warner selbst auch Bonusmaterial wie Interviews per YouTube anbieten.