Gutachten: Bagatellklausel bei Tauschbörsen ist unsinnig
Dr. Martin Steinebach und Sascha Zmudzinski haben die einst geplante Regelung in einem jetzt veröffentlichten Gutachten für den Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Deutsche Landesgruppe der IFPI e.V., des internationalen Verbandes der Tonträgerhersteller unter die Lupe genommen.
"Der technische Aufwand für den Nachweis, dass es sich nicht um Bagatellen handelt, wäre enorm hoch und in der Praxis für den einzelnen Rechteinhaber nicht durchführbar" , formuliert Steinebach die Kritik an der gekippten Regelung. Steinebach beschäftigt sich seit Jahren mit Wasserzeichentechnologien zur Markierung digitaler Dateien. Seine Forschungsgruppe hat eine Technik zum automatisierten Auffinden von mit Wasserzeichen geschützten Medien für Peer-to-Peer-Netzwerke entwickelt und implementiert. Zu seinen Kunden gehören unter anderem libri.de, diadopo.com und soforthoeren.de.
"Es geht uns nicht darum, Einzeltäter zu verfolgen - daran haben weder wir noch unsere Mitglieder ein Interesse. Aber es ist für den Rechteinhaber schlicht nicht erkennbar und damit auch nicht nachweisbar, ob ein Rechtsverletzer mehr als nur den einen, gerade zum Download angefragten Titel anbietet. Denn bei modernen Tauschbörsen wie eDonkey bzw. eMule ist der Blick auf die Festplatte des Anbieters in aller Regel nicht mehr möglich" , so Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, wobei anzumerken ist, dass eDonkey gerade seinen Betrieb eingestellt hat.