AN.ON-Server des ULD beschlagnahmt
Datenschützer kritisieren Vorgehen der Strafverfolger
Am 6. September 2006 wurde der Anonymisierungsserver des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beschlagnahmt. In diesen Tagen wurden auch einige Tor-Server beschlagnahmt. Erst fünf Tage später wurde das ULD darüber in Kenntnis gesetzt, denn der Server stand bei einem Dienstleister in Karlsruhe.
Die Beschlagnahmung erfolgte auf Grund eines Beschlusses des Amtsgerichtes Konstanz, den das ULD erst am 13. September 2006 erhielt. Ziel der Maßnahme sei vermutlich, Nutzer von Kinderpornografie im Internet ausfindig zu machen. Sie steht im Zusammenhang mit der Beschlagnahmung anderer Anonymisierungsserver.
Der beschlagnahmte Rechner ist Teil des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderten Projektes "AN.ON - Anonymität Online". AN.ON ermöglicht Nutzern des WWW mit Hilfe der Software JAP kostenlos unbeobachtet zu surfen. AN.ON diene damit der Gewährleistung des Datenschutzes im unsicheren weltweiten Netz - wie vom deutschen Telediensterecht gefordert, heißt es von Seiten des ULD.
"Es ist das gemeinsame Anliegen von Datenschützern und Strafverfolgern, Kinderpornografie im Internet dingfest zu machen. So ist es - nach einem konkreten Anfangsverdacht und mit richterlichem Beschluss - bei AN.ON jederzeit möglich, die Verbreiter von Kinderpornografie zurückzuverfolgen", erläutert ULD-Leiter Thilo Weichert. Entsprechende Fälle gab es in der Vergangenheit, was für viel Kritik an AN.ON gesorgt hat.
Mit der aktuellen Beschlagnahme und dem dadurch bedingten kurzfristigen Ausfall von AN.ON seien die Täter gewarnt worden und die Staatsanwaltschaft habe nun lediglich einen Rechner in ihrer Asservatenkammer, "der keine weiteren Erkenntnisse bringen wird", so das ULD, denn AN.ON speichert keinerlei Verbindungsdaten.
"Jedem Internetkriminalisten müsste inzwischen bekannt sein, wie AN.ON funktioniert", meinte Weichert, denn alle rechtlichen und technischen Informationen sind öffentlich im Internet abrufbar. Er hält die Maßnahmen der Strafverfolger für fahrlässig.
Das ULD hat gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Konstanz Beschwerde eingelegt. AN.ON ist wieder im Netz - bald auch wieder mit einem eigenen ULD-Rechner.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Siehste, das frage ich mich auch wieso beschlagnahmt der Staat bzw. seiner Lakeien einen...
@ Robin Hood Du mußt garnicht so lang in die Vergangenheit gehen... Denn die...
Tja Burns, wegen Typen wie dir funktioniert das System so wunderbar ! Ich überlasse auch...
Nur weil es zu einem staatlichen Testprogramm gehört, darf trotzdem nicht gleiche...
sweety - du schreibst gequirlten Stuss! Diese Umstellung war bereits seit längerem...