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IP-Bitstrom soll für neue DSL-Produkte sorgen, auch für VDSL

Bundesnetzagentur erzwingt IP-Bitstrom-Zugang von der Telekom. Die Bundesnetzagentur zwingt die Telekom, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internetprotokolls zu gewähren. Eine entsprechende Regulierungsverfügung verpflichtet die Telekom, einen entsprechenden IP-Bitstrom-Zugang anzubieten, auch für das neue VDSL-Netz.
/ Jens Ihlenfeld
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Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick. Bei Wettbewerbern mit eigenem Netz, die derzeit nur die letzte Meile bei der Telekom anmieten, stößt dies aber auf Kritik, da nach deren Meinung damit Anbieter bevorzugt werden, die weniger in die Infrastruktur investieren.

"Auf Grund der heutigen Entscheidung zum IP-Bitstrom werden die Verbraucher künftig eine noch größere Auswahl an qualitativ hochwertigen und preisgünstigen Breitbandangeboten haben. Dadurch werden die Breitbandpenetration und -nutzung in Deutschland weiter gefördert" , so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Telekom muss den IP-Bitstrom-Zugang dabei zu nicht diskriminierenden Bedingungen gewähren und sich die Entgelte für diese Zugangsleistung vorab genehmigen lassen. Die Höhe der Preise muss sich an den Kosten einer "effizienten Leistungsbereitstellung" orientieren, nicht an den realen Kosten.

Dabei erstreckt sich die Verfügung auf ADSL2- und ADSL2+-Netze sowie das neue VDSL-Netz.

Darüber hinaus muss die Telekom innerhalb von maximal drei Monaten ein Standardangebot für den IP-Bitstrom-Zugang vorlegen, so dass Anbieter ohne aufwendige Vertragsverhandlungen entsprechende Leistungen einkaufen können.


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