Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Anonymisierungsserver
Wie der Konstanzer Oberstaatsanwalt Jens Gruhl gegenüber Golem.de erklärte, gelten sowohl die Provider als auch deren Kunden, welche die Server gemietet hatten, derzeit nicht als Beschuldigte. Ein Leser von Golem.de berichtete der Redaktion, auch aus seinem Server sei die Festplatte entfernt worden. Die Staatsanwaltschaft hätte ihm jedoch erklärt, er gelte im laufenden Ermittlungsverfahren lediglich als Zeuge. Oberstaatsanwalt Gruhl meinte jedoch, "Zufallsfunde", auf die man es aber nicht abgesehen habe, könnten auch bei bisher nicht beschuldigten Betreibern der Server zu weiteren Verfahren führen. Sollte kein belastendes Material gefunden werden, sollen die Festplatten mitsamt dem ursprünglichen Inhalt zurückgegeben werden.
Nach dem Hinweis des Betreibers eines deutschsprachigen Webforums hatten die Behörden nach Personen gesucht, die Kinderpornografie angeboten und bezogen haben, sagte Gruhl. Dabei sei man auch auf die Tor-Server gestoßen, über deren Anonymisierungsdienste einige der Beschuldigten offenbar ihre Transaktionen abgewickelt hätten. Um welche Form der illegalen Angebote es sich dabei handelte, wollte der Staatsanwalt nicht angeben.
Bei dem Anonymisierungsverfahren "Tor" handelt es sich um ein schwer zurückzuverfolgendes System. Mit dem Prinzip des Onion-Routing wird dabei, analog zu den Schichten einer Zwiebel, der zu transportierende Inhalt mehrfach verschlüsselt. Ob es sich bei den untersuchten Servern um so genannte "Exit-Nodes" handelt, die am Ende oder Anfang einer Übertragung die Verbindung zwischen Benutzer oder Server herstellen, ist derzeit nicht bekannt.
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