Cash for Art: Begriff "Künstler" weiter fassen
Golem.de: Es gibt bereits eine ganze Reihe von Initiativen, die sich für die wirtschaftlichen Interessen der Urheber einsetzen. Warum hat sich jetzt mit "Cash for Art" eine weitere gegründet?
Achim von Michel: Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe von Initiativen, die sich im Umfeld der Urheberrechtsnovelle mit unterschiedlichen Aspekten des Urheberrechts auseinander setzen. Cash For Art wurde explizit mit dem Ziel gegründet, eine angemessene Vergütung bei der Weitersendung von urheberrechtlich geschützten Programmen einzufordern. Dieser Aspekt wird von keiner uns bekannten Initiative bisher explizit thematisiert.
Golem.de: "Cash for Art" stellt sich selbst als Interessenvertretung für Künstler dar. Liest man die Liste der Gründungsmitglieder, entsteht aber der Eindruck, dass Künstler in der Minderheit sind. Ist das falsch?
von Michel: Fast alle Gründungsmitglieder sind kreativ Schaffende – überwiegend im publizistisch-journalistischen Umfeld, aber auch im Bereich der Musik. Der Begriff des "Künstlers" ist hier etwas weiter zu fassen, denn auch Autoren von Textbeiträgen produzieren "geistiges Eigentum", das jedoch nicht immer mit dem Begriff "Kunst" belegt wird.
Golem.de: Zum Beispiel die GEMA kassiert ja bereits an vielen Stellen Abgaben, etwa auch für Podcasts und Klingeltöne. Davon erwähnt "Cash for Art" aber nichts...
von Michel: In unserer aktuellen Presseinformation vom 4. September 2006 weisen wir darauf hin, dass die Verwertungsgesellschaften bereits eigenständig Verhandlungen mit den Telekommunikationsanbietern in puncto Vergütung bei der Weitersendung von Programmen über das Internet führen. Das ist richtig und gut so. Dennoch sind wir der Meinung, dass diese Thematik innerhalb der ohnehin anstehenden politischen Diskussion um den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle unbedingt auch gesetzlich neu geregelt werden muss. Ein entsprechender Vorschlag des Bundesrats liegt vor, der jedoch im aktuellen Regierungsentwurf zum zweiten Korb nicht berücksichtigt wurde. Dies möchten wir ändern.
Golem.de: Eine "technologieneutrale Vergütungsregelung" für Urheberabgaben klingt wie ein Schritt hin zu einer "Kulturflatrate". Soll also das Kopieren dann grundsätzlich freigegeben werden, wenn es vergütet wird?"
von Michel: Das Thema "Kopieren" ist eine andere Fragestellung, die in §54 UrhG geregelt wird und im Rahmen des ersten Korbes der Urheberrechtsnovelle bereits behandelt wurde. Demnach ist das private Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten unter Berücksichtigung der rechtlichen Einschränkungen weiterhin grundsätzlich erlaubt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene "technologieneutrale Vergütung" bezieht sich lediglich auf das Weitersenderecht, in dem bisher nur die Weiterverbreitung von urheberrechtlich geschützten Programmen über das Kabelnetz eindeutig geregelt ist. "Technologieneutral" meint hier, dass auch DSL, Handy-TV, Satellit und andere (auch zukünftige) Medientechnologien diesem Gesetz unterworfen werden müssen.
Golem.de: Wer sollte Ihrer Meinung nach die von Ihnen geforderten neuen Abgaben verwalten?
von Michel: Mit den Verwertungsgesellschaften verfügt Deutschland über ein ganz hervorragendes und im Übrigen gesetzlich geregeltes System, angemessene Urheberrechtsvergütungen zu erheben und anschließend an die Kreativen auszuschütten. Dieses System hat sich über viele Jahrzehnte bewährt und ist unserer Meinung am besten geeignet, um die von uns geforderten, angemessenen Vergütungen für die Weitersendung von Programmen bei den betroffenen Unternehmen einzufordern. Eine neue rechtliche Grundlage, die Betreiber aller modernen Medienübertragungswege konsequent in die Pflicht nimmt, würde unserer Ansicht nach den Verwertungsgesellschaften ihre Arbeit jedoch erheblich erleichtern.
[Das Interview führte Robert A. Gehring]
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