Neuseeland reguliert staatlichen DRM-Einsatz
In ihrem Bericht " Trusted Computing and Digital Rights Management Principles & Policies(öffnet im neuen Fenster) " geht die 2005 ins Leben gerufene Trusted-Computing-Arbeitsgruppe(öffnet im neuen Fenster) davon aus, dass Technologien zur Nutzungsbeschränkung von digitalen Inhalten zunehmend auch von Behörden eingesetzt werden. Eine solche Entwicklung zeichnet sich auch im internationalen Rahmen ab. Um technologischen Wildwuchs zu verhindern, gibt die Arbeitsgruppe auf 27 Seiten Empfehlungen zum Umgang mit TC und DRM.
Sicherzustellen sei von den Behörden, so der Bericht, dass Verwaltungsinformationen aus externen Quellen entweder gänzlich frei von "Belastungen durch von außen eingesetzte, digitale Restriktionen" sind oder der Einsatz von DRM nur mit Zustimmung der Behörden erfolgt. Sollte DRM auch bei Informationen zum Einsatz kommen, "die der Regierung gehören" , müsse "die vollständige und ausschließliche Kontrolle" über das DRM bei den Behörden liegen. Die DRM-Anwendung dürfe nur so erfolgen, dass "alle berechtigten Parteien [...] auch in Zukunft Zugang zu den Informationen haben" . Ohne einen klaren Grund dürfe digitales Rechte-Management überhaupt nicht eingesetzt werden; auch solle der Umfang der damit verbundenen Nutzungseinschränkungen auf das "minimal notwendige Maß" beschränkt werden.
Aus den Umsetzungsempfehlungen im Bericht wird deutlich, dass die Regierungskommission es ernst meint. So wird als Voraussetzung für den Einsatz von TC bzw. DRM verlangt, dass nur "von einer kompetenten Autorität geprüfte Lösungen" genutzt werden. Die Prüfung soll sicherstellen, dass weder die Programme "nach Hause telefonieren" noch die Inhalte "gefährliche Bestandteile wie Würmer oder Viren" enthalten. Die Behörden sollen jederzeit wissen, welche Informationen von DRM-System gesammelt, wohin sie übertragen werden und zu welchem Zweck dies geschieht.
Für Anfang 2007 hat die Trusted-Computing-Arbeitsgruppe die Veröffentlichung von konkreten Standards für den Umgang mit TC und DRM angekündigt. Dabei werden nicht nur die neuseeländischen Behörden adressiert. Vielmehr lässt sich die Arbeitsgruppe "von der Absicht der universellen Anwendbarkeit" der formulierten Prinzipien und Richtlinien leiten. Man erwarte, dass "die Ergebnisse der Arbeitsgruppe die Zusammenarbeit Neuseelands mit anderen Regierungen beeinflussen werde" . [Robert A. Gehring]