Mobilfunk: Vorabregulierung beginnt

Netzbetreiber müssen Entgelte unverzüglich genehmigen lassen

Die Bundesnetzagentur startet mit einer Vorabregulierung im Mobilfunk und hat dazu T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 eine entsprechende Regulierungsverfügung zugestellt. Darin ist festgelegt, zu welchen Bedingungen die vier Mobilfunknetzbetreiber Gespräche aus anderen Netzen zu Endkunden im eigenen Mobilfunknetz durchleiten müssen.

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Die Regulierungsverfügungen sind inhaltlich weitgehend identisch und im Tenor unverändert zu den Entwürfen geblieben, die am 23. Juni 2006 der Kommission und den anderen nationalen Regulierungsbehörden zur Stellungnahme übermittelt worden waren. Damit werden die Mobilfunknetzbetreiber verpflichtet, ihre Mobilfunknetze zur Anrufzustellung mit anderen Netzen zusammenzuschalten. Welche Preise sie dafür berechnen dürfen, entscheidet die Bundesnetzagentur vorab, wobei die "Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung" als Maßstab herangezogen werden.

Gerade um den Maßstab der Entgeltregulierung war im Vorfeld dieser Entscheidung hart gerungen worden. E-Plus hatte sich gegen eine freiwillige Einigung auf niedrigere Kosten gestellt, da dem Unternehmen die Preisunterschiede zu den beiden großen Konkurrenten zu klein waren.

"Auf Grund der heute zugestellten Entscheidungen unterliegen die Entgelte ab sofort der Genehmigungspflicht", erklärt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Anträge auf Aussetzung der Genehmigungspflicht bzw. auf Übergangsfristen wurden abgelehnt, so dass die vier Mobilfunknetzbetreiber nunmehr unverzüglich Anträge auf Genehmigung der Entgelte für ihre Terminierungsleistungen bei der Bundesnetzagentur einreichen müssen. "Wir sind zuversichtlich, dass dies auch geschieht und entsprechende Entgeltanträge noch heute eingereicht werden, über die dann im Rahmen eigenständiger Genehmigungsverfahren innerhalb einer Frist von zehn Wochen, mithin Mitte November 2006, entschieden wird", erläuterte Kurth das Verfahren.

Sobald die Anträge eingegangen sind, werden sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur und auf der Internetseite veröffentlicht. Darüber hinaus wird in diesen Verfahren eine öffentliche, mündliche Verhandlung stattfinden.

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