Nix gibt's frei: Fotos von Bundestags-Kunstwerken im Blog
Die Fotos zeigen die Kunstwerke 'Der Bevölkerung'(öffnet im neuen Fenster) von Hans Haacke, die Installation von Joseph Kosuth(öffnet im neuen Fenster) im Paul-Löbe-Haus und die Willy-Brandt-Skulptur von Rainer Fetting(öffnet im neuen Fenster) im Willy-Brandt-Haus. Verboten ist das Fotografieren der Kunstwerke nicht.
Wer die Bilder der Kunstwerke im Internet veröffentlicht, muss allerdings die Genehmigung des Rechteinhabers haben – die VG Bild-Kunst vertritt diese und verlangte für die drei Fotos pro Monat 2,- Euro plus 7 Prozent Mehrwersteuer. Die Bloggerin schloss nach eigenen Angaben am 1. August 2006 einen Jahresvertrag für 25,68 Euro.
Doch damit war der Ärger nicht zu Ende: Der Künstler selbst hat nun seine Zustimmung zur Veröffentlichung der Fotos untersagt. Die Bloggerin indes schrieb einen Brief an das Präsidium des Deutschen Bundestages. Darin bittet sie u.A. um Auskunft, wie viel Bundestagsabgeordnete Fotos der betroffenen Kunstwerke veröffentlicht haben und ob sie Honorare an die VG Bild-Kunst zahlten, wie oft der Künstler bislang Veröffentlichungsverbote für Fotos des Kunstwerks "Der Bevölkerung" ausgesprochen habe und was das Kunstwerk den Steuerzahler gekostet habe.
Tursky-Hartmann fordert, dass Kunstwerke im Deutschen Bundestag gekennzeichnet werden, die nicht rechtefrei sind. Sollten Künstler mit der Fotoveröffentlichung nicht einverstanden sein, sollte dies vorher klar gemacht werden, um unnötigen Missverständnissen aus dem Wege zu gehen.
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