Tauschbörsennutzerin nach Festplatten-Löschung verurteilt
Von der Firma Arista Records beauftrage Experten hatten behauptet, dass die Angeklagte im Verlauf des Jahres 2005 mehr als 200 verschiedene Musiktitel in Tauschbörsen angeboten hatte. Vor Gericht hatte Arista die Übergabe der Festplatte aus Tschirharts Computer verlangt, um diesen Vorwurf beweisen zu können. Das Gericht ordnete die Übergabe der Festplatte an. Die Beklagte benutzte in dieser Situation eine spezielle Software, um die Daten auf ihrer Festplatte vollständig zu löschen.
Die Anwälte von Arista beantragten daraufhin, dass der Prozess ohne weitere Verhandlung mit einem Urteil zu Gunsten der Kläger beendet werden sollte. Das Gericht gab dem Antrag statt(öffnet im neuen Fenster) und sprach den Klägern Schadensersatz entsprechend ihren Forderungen zu.
Das Gericht sah in dem Verhalten der Beklagten eine absichtliche Störung des Rechtsprozesses. Durch die Löschung der Festplatte seien die wichtigsten Beweise der Kläger vernichtet worden. Da die Aktion der Angeklagten in dem Wissen um die gerichtliche Anordnung zur Übergabe der Beweismittel erfolgte, ordnete das Gericht die Löschung als böswillige Handlung ein. Gemäß der US-amerikanischen Zivilprozessordnung darf ein Gericht in einem solchen Fall die "Nichterfüllung einer Rechtspflicht" durch eine Partei feststellen und ohne weiteres Verfahren zu Gunsten der anderen Partei entscheiden.
Im amerikanischen Urheberrecht (Copyright) sind Strafen bis zu 150.000,- US-Dollar pro Verletzungshandlung vorgesehen. Bei mehr als 200 illegal verbreiteten Liedern droht Tschirhart nunmehr eine Schadenersatzforderung von mehr als 30 Millionen US-Dollar. [von Robert A. Gehring]
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