Apple: Der Begriff "Pod" gehört uns
Google hatte in einem ähnlichen Fall vor einigen Tagen Aufsehen erregt, da der Suchmaschinenbetreiber befürchtet, das Verb "googeln" könne in den allgemeinen Sprachgebrauch über- und die Marke dadurch verlorengehen. Einige US-Medien hatte Google in Anwaltsschreiben aufgefordert, das Wort "googeln" nur im Zusammenhang mit dem "Suchen bei bzw. mit Google" zu verwenden und nicht allgemein als Synonym für das "Suchen im Internet".
Apple hat Medienberichten nach nun ebenfalls über seine Anwälte Schreiben an mindestens zwei Unternehmen geschickt, die in diesem Fall das Wort "pod" in ihren Produktnamen verwenden. So soll das Unternehmen Mach5products.com einen der Briefe erhalten haben. Das Unternehmen verkauft mit dem "Profit Pod" ein Gerät zum Datensammeln, die z.B. bei der Nutzung von Spielautomaten oder Warenautomaten anfallen. Eine Abschrift des Briefes(öffnet im neuen Fenster) ist in einem Blog von ZDNet aufgetaucht.
TightPods, ein Unternehmen das eine Schutzhülle für Notebooks anbietet, soll ebenfalls einen Brief von Apple bekommen haben. Apple soll beide Unternehmen darum gebeten habe, ihre Produkte umzubenennen, da sie das iPod-Markenzeichen verletzen würden.
Mach5products soll 2004 Markenschutz für seinen Produktnamen beansprucht haben. Beobachter schätzten nun, dass genau dies Apple auf den Plan rief. Auch TightPods soll sich um einen Markenschutz bemüht haben.
- Anzeige Hier geht es zum neuen Apple Macbook Pro mit M3 bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.