AOLs Daten-GAU: EFF ruft nach dem Gesetzgeber

Veröffentlichung der Suchbegriffe könnte politisches Nachspiel haben

Nach der peinlichen Preisgabe eines Archivs mit Suchanfragen von 650.000 seiner US-Kunden weht AOL nun ein heftiger Wind ins Gesicht. Zwar hatte das Unternehmen die Veröffentlichung von 20 Millionen Suchanfragen als Fehler bezeichnet, doch fordern Bürgerrechler nun eine Untersuchung des Vorfalls durch offizielle Stellen.

Artikel veröffentlicht am ,

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) reichte eine Beschwerde bei der Federal Trade Commission (FTC) ein und fordert, eine Untersuchung der Vorgänge bei AOL und eine Verbesserung der Datenschutzmaßnahmen des Unternehmens.

In ihrer Beschwerde führen die Bürgerrechtler an, dass AOL mit der Veröffentlichung der Daten seine eigenen Datenschutzrichtlinien und den Federal Trade Commission Act verletzt habe. Die entfleuchten Suchabfragen enthielten zwar keine Screennamen, aber die Inhalte der gesammelten Suchanfragen ermöglichen ggf. dennoch eine Identifizierung, wenn beispielsweise nach Namen, Adressen oder Sozialversicherungsnummern gesucht wurden.

Die EFF fordert, dass die FTC AOL dazu verpflichtet, die betroffenen Kunden zu informieren und die Aufzeichnung von Suchanfragen zu unterlassen, außer wo dies absolut notwendig sei.

Suchanfragen können die intimsten Details offenbaren - Familienprobleme, die medizinische und finanzielle Situation sowie die politischen und religiösen Ansichten, sexuelle Vorlieben und desweiteren mehr, kritisierte EFF-Anwältin Marcia Hofmann. AOL sollte zumindest jeden Kunden informieren, dessen Datenschutz verletzt wurde, so Hofmann. Da die Such-Logs einzelnen Kunden zugewiesen sind, lassen sich daraus leicht Nutzerprofile erstellen.

AOL habe noch nicht entschieden, ob der Konzern gegen eigene Mitarbeiter vorgehen werde, die für die versehentliche Veröffentlichung der Suchergebnisse verantwortlich sind. Zwar ist das Archiv mit den Suchanfragen mittlerweile vom Netz genommen worden, doch ist es vielfach auf anderen Sites und Tauschbörsen erhältlich.

Die EFF hofft, dass der US-Kongress aktiv wird und klarstellt, dass die einschlägigen Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre auch auf Inhalte in Suchmaschinen-Logs gelten.

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ZDragon 16. Aug 2006

"Hab ich gehört". Ist ja interessant was du so hörst ;-)

tomix 16. Aug 2006

Mit dem Google konto kannst du recht haben schließlich gibt es ja nicht nur das Konto...

AlgorithMan 16. Aug 2006

dass durch system- oder menschliche fehler daten geklaut werden können ist ja eine...



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