Bis zu 50.000 Euro Strafe wegen kopierter Magisterarbeit

Studentin droht hohe Geldstrafe wegen Plagiatsversuch

Einer Studentin der Erziehungswissenschaften an der Universität Münster, die eine aus dem Internet zusammenkopierte Magisterarbeit abgegeben hat, droht eine hohe Geldstrafe. Das NRW-Hochschulgesetz erlaubt eine Strafe von bis zu 50.000 Euro bei Täuschungsversuchen.

Artikel veröffentlicht am ,

In Kürze soll entschieden werde, ob die Studentin exmatrikuliert wird oder ob sie eine Strafe zahlen muss, zitiert der Focus den Studiendekan der Universität Münster, Hans- Joachim von Olberg.

In einem Rundschreiben hatte das Dekanat angekündigt, dass ein Plagiat als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 geahndet wird. "Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der Prüfling zudem exmatrikuliert werden, so das Hochschulgesetz NRW (§92, 7).

Gegenüber dem Nachrichtenmagazin gab der Professor für Soziologie an der Universität Bielefeld, Wolfgang Krohn, die Schätzung ab, dass in über 25 Prozent der wissenschaftlichen Arbeiten zumindest zum Teil aus dem Internet abgeschrieben wurde, ohne die Quelle zu benennen.

Eine Umfrage an der Uni Münster legt nahe, dass Web-Plagiate auf dem Campus alltäglich sind: 60 Prozent der befragten Studenten haben schon aus dem Internet kopiert, 20 Prozent übernahmen längere Passagen, so der Focus.

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Michael - alt 09. Aug 2006

Das ist, mit Verlaub, Unsinn. Ein prof schreibt deswegen nicht ab, weil er es nicht...

Michael - alt 09. Aug 2006

Leider falsch. Die "Verantwortlichen" müssen sich da gar nichts überlegen. Wenn sie sich...

Michael - alt 09. Aug 2006

Wieso um alles in der Welt meint Ihr denn, Strafen müssen glimpflich verlaufen? Was soll...

Michael - alt 09. Aug 2006

Sag mal, Jüngelchen, ist Dir überhaupt klar, was Du da für einen Únsinn verzapfst? Hier...



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