Bis zu 50.000 Euro Strafe wegen kopierter Magisterarbeit
In Kürze soll entschieden werde, ob die Studentin exmatrikuliert wird oder ob sie eine Strafe zahlen muss, zitiert der Focus den Studiendekan der Universität Münster, Hans- Joachim von Olberg.
In einem Rundschreiben hatte das Dekanat angekündigt, dass ein Plagiat als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 geahndet wird. "Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der Prüfling zudem exmatrikuliert werden, so das Hochschulgesetz NRW (§92, 7)(öffnet im neuen Fenster).
Gegenüber dem Nachrichtenmagazin gab der Professor für Soziologie an der Universität Bielefeld, Wolfgang Krohn, die Schätzung ab, dass in über 25 Prozent der wissenschaftlichen Arbeiten zumindest zum Teil aus dem Internet abgeschrieben wurde, ohne die Quelle zu benennen.
Eine Umfrage an der Uni Münster legt nahe, dass Web-Plagiate auf dem Campus alltäglich sind: 60 Prozent der befragten Studenten haben schon aus dem Internet kopiert, 20 Prozent übernahmen längere Passagen, so der Focus.
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