Exstreamer: Industrieller MP3-Player als Einbaulösung

Streaming-Client mit eigenem Webserver

Das Schweizer Unternehmen Barix bietet mit dem "Exstreamer 100" eine neue Version seines Streaming-Clients für Audiodaten an. Das zum Einbau in kommerzielle Installationen gedachte Gerät wurde unter anderem um einen USB-Port erweitert, falls die Audio-Wiedergabe über das Netz nicht gewünscht oder gestört ist.

Artikel veröffentlicht am ,

Der Exstreamer ist trotz des für ein Industrie-Gerät mit 179,- Euro geringen Preises kein herkömmlicher MP3-Player oder Streaming-Client. Das 108 x 38 x 79 Millimeter kleine Gerät im Stahlblech-Gehäuse ist für den Einbau zum Beispiel in Fahrzeuge und Flugzeuge gedacht. Dort kann der Player eine Vielzahl an Formaten (unter anderem MP3 und WMA) als Streams aus dem Netz wiedergeben - in vielen Flugzeugen arbeitet das Bord-Radio heute schließlich immer noch analog. Die Daten empfängt der Exstreamer über 10- oder 100-MBit-Ethernet.

Barix Exstreamer 100
Barix Exstreamer 100

Die Streams dürfen über HTTP, UDP oder auch über Internet-übliche Protokolle wie Shoutcast angeliefert werden. Gesteuert wird das Barix-Gerät entweder mit einem kleinen internen Webserver oder über proprietäre Bedienelement, die an die serielle Schnittstelle (RS-232) des Geräts angesteckt werden - das könnten dann beispielsweise die Tasten in der Armlehne eines Flugzeugsitzes sein. Die Software für solche Steuerungen kann in einem eigenen Basic-Dialekt namens ABCL geschrieben werden. Alternativ dazu, etwa für den Einbau in Fahrzeugen, bietet Barix auch ein Infrarot-Kit zur Fernsteuerung an, das ebenfalls an den RS-232-Port passt. Als Lösung zum versteckten Einbau hat das Gerät kein eigenes Display.

Gegenüber früheren Exstreamer-Versionen hat Barix das Modell 100 an der Rückseite um einen USB-Port erweitert, der aber nur nach USB 1.1 und damit einer Netto-Datenrate von rund einem Megabyte pro Sekunde arbeitet. Das reicht jedoch für die Wiedergabe von komprimierten Audio-Daten völlig aus. Ein USB-Datenträger kann auch als "Ausfallsicherung" dienen, wenn etwa der Datenstrom aus dem Netz versiegt.

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cb1 02. Aug 2006

siehe §21a und §22 StVZO http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf wenn...

Pepeter 01. Aug 2006

Wie kommst du zu diesem Schluss? Ich sehe nichts Reißerisches an diesem Artikel. Oder...

Kennich 01. Aug 2006

Nach dieser letzten Antwort hab' ich den Scherz auch verstanden ;-)



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