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GPL v3: Zweiter Entwurf fasst DRM-Klausel neu

Neue Version der LGPL baut auf der GPL auf. Rund ein Jahr hat sich die Free Software Foundation gegeben, um die neue Version der GNU General Public License ( GPL ) im öffentlichen Diskurs zu entwickeln. Nun liegt ein zweiter Entwurf vor, der Argumente und Kritik von einigen Tausend Personen umsetzt.
/ Jens Ihlenfeld
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Der zweite Entwurf der GPL v3(öffnet im neuen Fenster) bringt zahlreiche Änderungen mit, denn es habe sehr viel qualitativ gutes Feedback auf den ersten Entwurf gegeben, so Eben Moglen, der die Entwicklung der neuen GPL-Version leitet. Zu den Änderungen zählen unter anderem sprachliche Vereinfachungen und eine präzisere Formulierung, die die Anwendung der GPL vereinfachen sollen, vor allem im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtssysteme in der Welt. Einzelne Passagen wurden komplett neu geschrieben.

Größere Änderungen gibt es hinsichtlich der umstrittenen DRM-Klauseln, die neu gefasst wurden. Die Formulierung im ersten Entwurf hatten zum Teil zu heftiger Kritik geführt, prominentester Vertreter dabei war Linus Torvalds, da nach seiner Auffassung beispielsweise signierte Kernelmodule gegen die Lizenz verstoßen würden. Angesichts dieser zum Teil herben Kritik wurde der Passus fast komplett neu gefasst und auf Einschränkungen für Nutzer abgestellt, weniger auf die zu Grunde liegende Technik.

Neu hinzugekommen ist eine Klausel, mit der die Verteilung freier Software über Peer-to-Peer-Systeme erlaubt wird.

Einige Probleme sind aber noch ungelöst, aber die FSF sieht sich mit dem Prozess voll im Zeitplan.

Neben dem GPL-Entwurf wurde wie angekündigt eine neu gefasste und deutlich vereinfachte Version der GNU Lesser General Public License (LGPL). Diese setzt nun auf der GPL auf. Laut Moglen zeichnen diese Entwürfe bereits ein klares Bild hinsichtlich dessen, was in der endgültigen Version der GPL v3 zu finden sein wird. Dennoch soll die Diskussion weitergehen, noch ist das letzte Wort in Sachen GPL v3(öffnet im neuen Fenster) nicht gesprochen.


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