Verfassungsbeschwerde gegen das TKG in Teilen abgelehnt

Bundesverfassungsgericht prüft Identifizierungspflicht für Telefonanschlüsse

Im Juni 2006 haben zwei Privatpersonen und vier E-Mail-Anbieter Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sie drängten auf mehr Datenschutz und eine Kostenerstattung für Unternehmen, doch das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Thema zunächst nicht befassen.

Artikel veröffentlicht am ,

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) mit Beschluss vom 21. Juni 2006 in weiten Teilen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Kläger müssten sich mit konkreten Anliegen an die zuständigen Fachgerichte wenden.

Mit der Verpflichtung zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses will sich das Gericht aber befassen. Die Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerde gegen die §§ 95 Abs. 3 ("Endet das Vertragsverhältnis, sind die Bestandsdaten vom Diensteanbieter mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahres zu löschen. § 35 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes gilt entsprechend"), 111 (Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden), 112 (Automatisiertes Auskunftsverfahren) und 113 aus.

Die Vorschriften sehen eine Pflicht zur Angabe persönlicher Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses vor, auch etwa beim Kauf von Prepaidkarten. Die Telekommunikationsunternehmen müssen die Daten ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen, auf die eine Vielzahl staatlicher Stellen Zugriff hat, darunter Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich unter anderem auch gegen diese Identifizierungspflicht für alle Telekommunikationsnutzer. Auch die staatlichen Rechte zur Einsicht in Kundendaten gingen zu weit, weil keinerlei einschränkende Voraussetzungen vorgesehen seien, heißt es in der Verfassungsbeschwerde weiter.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


joejoe 24. Jul 2006

Dazu gehört auch das Mindestmaß an Kenntnissen der deutschen Rechtschreibung.

Spynexes 24. Jul 2006

Nunja, jeder kann einen TOR Exit Proxy betreiben. Und wenn du dir anschauen willst...

Anonymous Coward 24. Jul 2006

Mir gefielen die anno dazumal besser. ;-)



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
5.000 Fahrzeuge pro Woche
Tesla steigert Giga-Berlin-Produktion und lockt mit Rabatten

Tesla hat Ende März 2023 einen wöchentlichen Ausstoß von 5.000 Fahrzeugen erreicht. Derweil sollen Sonderrabatte Kunden locken.

5.000 Fahrzeuge pro Woche: Tesla steigert Giga-Berlin-Produktion und lockt mit Rabatten
Artikel
  1. 25 Jahre Starcraft: Der E-Sport-Dauerbrenner
    25 Jahre Starcraft
    Der E-Sport-Dauerbrenner

    Vor 25 Jahren erschien mit Starcraft eines der wichtigsten und wegweisendsten Echtzeitstrategiespiele aller Zeiten. Macht der RTS-Hit von Blizzard auch heute noch Spaß?
    Von Andreas Altenheimer

  2. Verbrennerverbot: So kann die E-Fuels-Regelung noch scheitern
    Verbrennerverbot
    So kann die E-Fuels-Regelung noch scheitern

    Zwar haben sich Regierung und EU-Kommission auf ein Verfahren zur Zulassung von E-Fuel-Autos geeinigt. Doch dieses muss noch einige Hürden überwinden.

  3. Smart-Home-Anwendung: MQTT unter Java nutzen
    Smart-Home-Anwendung
    MQTT unter Java nutzen

    Wer Daten von Sensoren oder ähnlichen Quellen von A nach B senden möchte, kann das Protokoll MQTT verwenden, dank entsprechender Bibliotheken auch einfach unter Java.
    Eine Anleitung von Florian Bottke

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • MediaMarkt-Osterangebote • 3 Spiele kaufen, 2 zahlen • Cyberport Jubiläums-Deals • Alternate: Corsair Vengeance 32 GB DDR-6000 116,89€ u. 64 GB DDR-5600 165,89€ • MindStar: AMD Ryzen 7 5800X 209€ • MSI Optix 30" WFHD/200 Hz 289€ • WD_BLACK SN850 2 TB 189€ • NBB Black Weeks [Werbung]
    •  /