AVM: Gerichte weisen Klage von Teles ab
Im Juli 2004 hatte AVM die erste Klage durch Teles erhalten, eine zweite Klage folgte im November 2005. Das von Teles angeführte eigene Patent, das AVM verletzt habe, beschreibt laut AVM "ein Verfahren, mit dem während einer Verbindung zwischen Paket- (VoIP) und Leitungsvermittlung (ISDN) gewechselt werden kann." Die AVM-Produkte wie die FRITZ!Box Fon führen allerdings AVM zufolge während einer Verbindung gar keinen Wechsel zwischen Paketvermittlung und Leitungsvermittlung durch.
Laut AVM würde sich dadurch auch kein Vorteil ergeben, weswegen auch nicht geplant sei, so etwas einzusetzen. "Vor Gericht versuchte Teles unter anderem, den Aufbau einer zweiten, unabhängigen Verbindung als Wechsel innerhalb einer Verbindung darzustellen" , so AVM. AVM sieht sich durch die noch nicht rechtskräftigen Urteile in seiner Gegenargumentation bestätigt.
Eine Revision sei zudem vom OLG Karlsruhe nicht zugelassen worden, womit Teles seinen Rechtsstreit mit dem Vorwurf einer Patentverletzung bei der Internettelefonie verloren hat. Im Vorfeld hatte das Bundespatentgericht laut AVM die Teles-Patente auf Grund mangelnder Erfindungshöhe im April 2006 für nichtig erklärt.
AVM-Geschäftsführer Johannes Nill in einer Pressemitteilung dazu: "Wir freuen uns, dass die Gerichte unsere Sichtweise eindeutig bestätigen. Denn der Vorwurf war einfach nur abstrus."
Auf der Website der Teles AG, die einen extra Bereich für laufende Patentklagen eingerichtet hat, findet sich bereits die Ankündigung, dass beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision eingelegt werden soll.