Zum Hauptinhalt Zur Navigation

EU legt Roaming-Gebühren für Auslandstelefonate fest

Verordnung soll ab 2007 wirskam werden und Gebühren um bis zu 70 Prozent senken. Die EU will Handy-Telefonieren im Ausland billiger machen. Den monatelangen Diskussionen mit den Netzbetreibern setzt die Kommission nun mit einem Verordnungsentwurf ein Ende. Demnach will die EU die Großhandelspreise ab 2007 regulieren. Sechs Monate nach In-Kraft-Treten will die Kommission auch fixe Obergrenzen für die Roaming-Tarife beim Endkunden vorschreiben.
/
10 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Die Kommission hat eine EU-Verordnung vorgelegt, durch die die Kosten der Mobilfunknutzung im Ausland um bis zu 70 Prozent gesenkt werden sollen. Für getätigte Anrufe von einem EU-Land zum anderen soll zunächst ein Limit von rund 59 Cent pro Minute gelten, für lokale Anrufe in einem EU-Ausland 38 Cent pro Minute. Die Passivgebühren sollen mit 20 Cent begrenzt werden. Die Kommission will sicherstellen, dass die Entgelte, die Verbrauchern für Roaming-Dienste innerhalb der EU berechnet werden, nicht unvertretbar höher sind als die Entgelte, die dieselben Nutzer innerhalb ihres Heimatlandes bezahlen. Von den Roaming-Preisen sind nach Angaben der Kommission jährlich 37 Millionen Touristen und 110 Millionen Geschäftsreisende betroffen.

Roaming-Telefonate kosten derzeit im EU-Durchschnitt vier Mal so viel wie ein Handy-Telefonat zu Hause. Die Passivgebühren, die immer dann anfallen, wenn ein Handy im Ausland angerufen wird, seien derzeit etwa fünf bis sechs Mal so hoch wie die tatsächlichen Kosten der Betreiber.

Mit dem jetzigen Verordnungsentwurf hat die EU-Kommission ihre Pläne vom Frühjahr leicht entschärft. Ursprünglich hatte Brüssel die Handy-Auslandstarife innerhalb der EU komplett an die Gebühren im jeweiligen Heimatland anpassen und die Passivgebühren gänzlich abschaffen wollen.

Die Argumente der Netzbetreiber, sinkende Roaming-Gebühren würden höhere Gebühren für Inlandstelefonate nach sich ziehen, hält die EU-Kommissarin Viviane Reding für Panikmache. Auf Grund der scharfen Wettbewerbssittuation auf den nationalen Mobilfunkmärkten geht die Kommissarin davon aus, dass die Betreiber nicht das Risiko eingehen würden, ihre Inlandspreise anzuheben und dadurch Kunden zu verlieren.

Sofern das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat den Vorschlag der Kommission unterstützen, könnte die neue EU-Verordnung, die nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ein in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar anzuwendendes Rechtsinstrument ist, bis zum Sommer 2007 in Kraft treten.


Relevante Themen