AVCHD 1.0 - Speicherfreiheit für hochauflösende Videokameras
Panasonic und Sony wollen HD-Videokameras im Privatbereich ausweiten
Die Matsushita-Marke Panasonic und Sony haben die Spezifikation 1.0 ihres neuen, effizienten Aufzeichnungsformats AVCHD für hochauflösende Videokameras fertig gestellt - andere Hersteller können AVCHD nun für ihre Videokameras und Abspielgeräte lizenzieren. Anders als es ursprünglich angekündigt wurde, ist AVCHD nun nicht mehr nur an 8-cm-DVDs gebunden, sondern kann von Lizenznehmern auch in Verbindung mit anderen Speichermedien eingesetzt werden.
Bei AVCHD 1.0 wird Video per MPEG-4 AVC/H.264-Codec aufgezeichnet, Audio wird als Dolby-Digital-(AC-3-) oder Linear-PCM-Stream aufgezeichnet. Vorgesehen sind entweder hochauflösende Videoaufzeichnungen in 1080i oder 720p, wobei entweder auf DVD, Speicherkarte (SD Memory Cards und Memory Sticks) oder auf Festplatte aufgezeichnet wird. Mit der Ausweitung der nutzbaren Speichermedien sollen Hersteller mehr Flexibilität bei der Entwicklung von Aufzeichnungsgeräten erhalten. In den im Mai 2006 vorgestellten Basis-Spezifikationen für AVCHD war eine Aufzeichnung auf DVD noch Bedingung.
Panasonic und Sony stellten in Ergänzung zu dem Lizenzierungsverfahren für Camcorder weitere Lizenzierungsprogramme für Wiedergabegeräte und PC-Software zur Verfügung. Damit sollen Konsumenten nicht nur hoch auflösende digitale Videos mit ihrem Camcorder aufnehmen können, sondern auch die Möglichkeit haben, ihre HD-Videos auch direkt auf verschiedenen Geräten wiedergeben oder bearbeiten zu können.
Die Partner wollen mit AVCHD den Markt für HD-Camcorder für den Privatgebrauch ausweiten. Unterstützung für das neue Camcorder-Aufzeichnungsformat gibt es bereits seitens Adobe, Canon, Cyberlink, Intervideo/Ulead, Nero, Pioneer, Samsung, Sharp und Sonic Solutions.
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