Verbraucherschützer gegen DRM und seine Folgen
Das Recht auf Privatkopie dürfe nicht durch Kopierschutztechniken beliebig eingeschränkt werden. Eine Bagatellklausel müsse den Nutzern Straffreiheit bei der Umgehung technischer Beschränkungen gewähren, wenn dies zur Wahrnehmung legitimer Nutzungen im privaten Bereich erfolgt. Eine solche Bagatellklausel wurde aber mittlerweile aus dem Vorschlag für den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle gestrichen.
Im Hinblick auf das Kopierschutz-Debakel um Sony-BMG fordern die Verbraucherschützer ein Verbot von DRM-und Kopierschutzsystemen, die in das Betriebssystem eingreifen und Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen. Auch der geforderte Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider zur Herausgabe privater Nutzungsdaten von angeblichen Rechteverletzern ist den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge.
Den Klagen der Rechteinhaber gegen Nutzer setzt der VZBV seinerseits rechtliche Maßnahmen gegen einzelne Anbieter entgegen. So wurde Apples iTunes abgemahnt, da dort gekaufte Songs nicht auf MP3-Playern der Konkurrenz laufen. Auch sei die Weitergabe oder Wiederverkauf von Dateien nicht gestattet und die Geschäftsbedingungen können jederzeit zu Lasten der Verbraucher verändert werden.
Die Vertragsbedingungen des Musik-Shops der Telekom, Musicload, seien völlig unverständlich und verwirrend, zudem würden die Nutzer auf drei verschiedene Seiten mit allgemeinen Geschäftsbedingungen samt vieler Querverweise hingewiesen. Nero, Hersteller des gleichnamigen Brennprogramms, wurde wegen einer Pflicht zur Aufbewahrung der Originaldatenträger sowie von Sicherungskopien an einem gesicherten Ort und der Pflicht, Nero im Verkaufsfall zu informieren und dem Anbieter Name und Anschrift des Käufers zu nennen, abgemahnt. Der E-Book-Händler Ciando untersagt den Weiterverkauf der Inhalte und schließt einen Rücktritt des Nutzers vom Vertrag nach erfolgreichem Download aus und wurde daher ebenfalls abgemahnt.
Die Anbieter sollen innerhalb einer Frist von vier Wochen eine Unterlassungserklärung abgeben und diese abgemahnten Lizenzbedingungen nicht mehr verwenden, andernfalls will der VZBV auf Unterlassung klagen.
Im Vorfeld hat Dr. Till Kreutzer im Auftrag der Verbraucherschützer rund 20 Angebote untersucht, bei allen fand er unwirksame Klauseln in den Vertragsbedingungen. Auch seien die Texte oft kaum oder gar nicht zu verstehen, wobei die Anbieter sich oft vorbehalten, diese Bedingungen nachträglich zu ändern. Der Nutzer habe letztendlich kaum ein Wahl, was Kreutzer als "Klick-and-Use-Gesellschaft" beschreibt.
Neben diesen rechtlichen Maßnahmen starten die Verbraucherschützer eine Brief-und Mailaktion, um Bundesregierung und Abgeordnete wachzurütteln. Verbraucher sollen sich mit Protestbriefen und E-Mails an die zuständigen Minister und Abgeordnete wenden, dazu gibt es ein entsprechendes Musterschreiben(öffnet im neuen Fenster) , samt der entsprechenden Adressen.



