Piraten zeigen Flagge in Frankreich

In der Erklärung zur Gründung der französischen Piraten-Partei(öffnet im neuen Fenster) in englischer Sprache(öffnet im neuen Fenster) vom 25. Juni 2006 heißt es: "Wir, die französischen Internauten, beobachten gegenwärtig die Besetzung des französischen Internets durch einige wenige Parteigänger und Interessengruppen zum Nachteil der großen Mehrheit der Internauten." Das will man nicht länger hinnehmen: "Wir fordern die Aufhebung aller Gesetze, die das geistige Eigentum auf französischem Boden definieren und wir fordern alle Internauten auf, diese Gesetze im Alltag zu ignorieren."
Der Plan der Internauten sieht sechs Reformen vor, die der Umsetzung der Parteiziele dienen sollen: Die Herstellung der vollständigen, uneingeschränkten Redefreiheit, die Abschaffung des Urheberrechts wie es derzeit existiert, die Einführung des Rechts auf Anonymität im Internet, die Legalisierung von Peer-to-Peer-Netzwerken für nicht kommerzielle Zwecke, die Abschaffung von Abgaben und Steuern für Hardware und einen kostenlosen Internet-Zugang für alle.
Mit Stand vom 7. Juli 2006 hat die französische Piraten-Partei 2.474 Mitglieder.
Die Partei wurde nach eigener Aussage der Gründer durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrechtlinie "DADSVI" (Loi sur le droit d'auteur et les droits voisins dans la société de l'information), in der Presse oft kurz als "iTunes-Gesetz" bezeichnet, inspiriert. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf Bestimmungen vor, die Online-Anbieter von Medieninhalten zu Interoperabilität verpflichten sollten. Nach Intervention des Marktführers Apple mit Unterstützung aus der US-Administration wurde der Gesetzentwurf deutlich entschärft.
Apple hatte im März mit dem Rückzug vom französischen Markt gedroht, sollte der Entwurf nicht verändert werden, da er "eine staatlich geförderte Kultur der Piraterie" legitimieren würde.
In den vergangenen Wochen wurde der Entwurf zu Gunsten von Apple und anderen Online-Anbietern überarbeitet. Zwar sollen die Anbieter unter bestimmten Umständen immer noch verpflichtet werden können, technische Informationen herauszugeben, die für die Interoperabilität notwendig sind. Allerdings wurde Künstlern und Rechteinhabern die Möglichkeit eingeräumt, Exklusivverträge mit Online-Anbietern zu schließen, um den Vertrieb ihrer Werke nur für bestimmte Abspielgeräte zu gestatten. Mit solchen Exklusivverträgen verliert jedwede Interoperabilität an Bedeutung.
Nachdem Senat und Nationalversammlung den Gesetzentwurf verabschiedet haben, wird das Gesetz in Kraft treten, sobald es von Präsident Chirac unterzeichnet wurde. [von Robert A. Gehring]



