Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Monopolkommission fordert "Naked DSL"

Bündelung von DSL und Telefonanschluss hemmt VoIP-Entwicklung. Die Koppelung von DSL- und herkömmlichem Analog- oder ISDN-Anschluss behindert die Entwicklung der Internettelefonie und sollte überwunden werden, heißt es im 16. Hauptgutachten der Monopolkommission. Anbieter sollen DSL-Anschlüsse auch unabhängig von der gemieteten Teilnehmeranschlussleitung anbieten können, was im Gutachten als "Naked DSL" bezeichnet wird.
/ Jens Ihlenfeld
69 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung, die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert ist. Sie erstellt alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt.

In ihrem am heutigen Mittwoch, dem 5. Juli 2006, vorgelegten 16. Hauptgutachten(öffnet im neuen Fenster) beschäftigt sich die Monopolkommission auch mit dem Thema "Voice over IP" (VoIP). Sie spricht sich unter anderem für eine Zurückhaltung bei der Regulierung der Internettelefonie aus. Entsprechende Dienste seien noch in der Entwicklung und es sei gegenwärtig nicht absehbar, ob und welche der damit verbundenen Geschäftsmodelle nachhaltig existenzfähig sind.

Die wesentliche Voraussetzung für die Nutzung von "Voice over IP" sei ein breitbandiger Internetzugang, der in Deutschland auch weiterhin vor allem via DSL bereitgestellt wird. Die dabei von den Anschlussnetzbetreibern praktizierte Koppelung von DSL mit einem herkömmlichem Analog- oder ISDN-Anschluss behindere aber die Entwicklung der Internettelefonie und sollte nach Ansicht der Kommission überwunden werden.

Damit alternative Anbieter DSL-Anschlüsse unabhängig von der gemieteten Teilnehmeranschlussleitung anbieten können, soll die Deutsche Telekom AG dazu verpflichtet werden, einen so genannten Bitstrom-Zugang anzubieten. Um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der infrastrukturbasierten Anbieter herkömmlicher Festnetztelefonie zu vermeiden, müssten bei der Regulierung der Entgelte für den Bitstrom-Zugang aber auch die Kosten des Anschlussnetzes berücksichtigt werden, heißt es in dem Gutachten.

Die Kommission will VoIP-Anbieter ebenfalls in die Pflicht genommen sehen: Soweit VoIP als öffentlich zugänglicher Telefondienst zu qualifizieren sei, gelte die Verpflichtung zur Bereitstellung einer unentgeltlichen Notrufmöglichkeit. Soweit es technisch noch nicht möglich ist, dass Notrufe zugleich Informationen über den Standort des Anrufers übermitteln, sollte auf diese Anforderung verzichtet werden, um diese Marktzutrittsbarriere für die Internettelefonie zu vermeiden.


Relevante Themen