Bundesnetzagentur will WiMAX-Frequenzen versteigern
Im Rahmen dieses flexiblen Zuteilungsverfahrens wurden bis zum Ablauf der Antragsfrist insgesamt 1.221 Anträge von 102 Antragstellern gestellt. Dabei liegen allein neun Anträge für eine bundesweite Frequenzzuteilung vor. Hinzu kommen überregionale und bundeslandbezogene Anträge.
Der geltend gemachte Frequenzbedarf übersteige daher den Umfang der verfügbaren Frequenzen im Frequenzbereich 3,5 GHz um ein Vielfaches, so dass es nun zu einem normalen Vergabeverfahren kommt, die Frequenzen sollen im Rahmen einer Versteigerung vergeben werden, teilt die Bundesnetzagentur mit(öffnet im neuen Fenster) .
Dabei stehen die Frequenzen für einen "breitbandigen drahtlosen Netzzugang" zur Verfügung, eine kleine Änderung gegenüber der ursprünglichen Begriffswahl, um den im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankerten Grundsatz der Technologieneutralität deutlicher zum Ausdruck zu bringen. Dennoch, der Zweck bleibt der gleiche, die Frequenzen sollen hauptsächlich einer drahtlosen breitbandigen Anbindung von Teilnehmern dienen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass auch weitere Anwendungen wie z.B. Infrastrukturanbindungen mit diesen Frequenzen realisiert werden können.
Versteigert werden Frequenzen in 16 Regionen, die sich an den Grenzen der Bundesländer orientieren, auch bundesweite Anträge sind möglich. Es stehen drei Pakete im Bereich von 3.410 bis 3.494 und 3.510 bis 3.594 MHz zur Verfügung, Paket A und B umfassen jeweils drei Blöcke mit je 7 MHz gepaart, Paket C bis zu vier Blöcke mit je 7 MHz gepaart. Während das Paket A in allen Bundesländern zur Verfügung steht, sind die Pakete B und C nicht flächendeckend verfügbar, da zum Teil noch Frequenzen für die WLL-Nutzung (Wireless Local Loop) zugeteilt sind. Beteiligen kann sich jedes Unternehmen, das einen breitbandigen drahtlosen Netzzugang (Broadband Wireless Access, BWA) über diese Frequenzen anbieten will, unabhängig von der eingesetzten Technik.